Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeisterwahl seit heute erhältlich

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 15. August 2008 die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses vom 31. Juli 2008 bestätigt.

Danach ist die Nichtzulassung des NPD-Kandidaten nunmehr endgültig.

Die Gemeindewahlbehörde teilt mit, dass damit die Voraussetzungen für die Beschaffung der Stimmzettel gegeben sind und nunmehr angeschafft wurden. Neben den Stimmzettel sind auch die weiteren Unterlagen für die Briefwahl vorhanden.

Seit dem heutigen Montag können Wahlberechtigte, die sich am Wahltag nicht in Schwerin aufhalten oder aus anderem Grund nicht an der Wahl teilnehmen können, ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

Bereits eingegangene Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen werden unverzüglich bearbeitet und die Unterlagen zugestellt.

Selbstverständlich können Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten auch im Stadthaus beantragt und persönlich abgeholt werden (Raum E 015).

Öffnungszeiten:

Montag 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr

Die Gemeindewahlbehörde hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Wahlberechtigten vor Ort ihre geheime Wahl durchführen können.

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