Feuerwehr warnt vor den Gefahren beim Betreten der Eisflächen

Glitzernde Eisflächen locken im Winter so manche Bürgerin und manchen Bürger aber vor allem Kinder auf zugefrorene Seen, Teiche und andere Gewässer.

Die Schweriner Feuerwehr appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen. Das Betreten der Eisflächen der Gewässer im Gebiet der Stadt Schwerin geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr. Freigegebene Eisflächen sind im Stadtgebiet nicht ausgewiesen.

Foto: StadtEltern und Erwachsene sollten mit gutem Beispiel voran gehen und Eisflächen erst dann betreten, wenn über Wochen Dauerfrost herrscht und die Eisdicke mindestens 15 cm beträgt.
Kinder sind auf die Gefahren hinzuweisen, die beim Betreten der Eisflächen entstehen.  Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Fläche mit Schnee bedeckt ist oder das Eis zu tauen beginnt. Eine Einschätzung über die Tragfähigkeit ist dann besonders schwierig.

Alljährlich kehren auch in Schwerin die Fälle wieder, bei denen Kinder und Erwachsene auf Eisflächen einbrechen und sich meistens nicht allein aus dieser Notlage befreien können.
Die Folge eines Einbruchs ist erfahrungsgemäß eine lebensgefährliche Unterkühlung innerhalb weniger Minuten.

Sollte es zu einem Unfall kommen und eine Person ist ins Eis eingebrochen, so sind folgende Regeln zu beachten:

? Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr!    Notruf 112
Beschreiben Sie genau die Einbruchstelle und weisen Sie die Rettungskräfte  gegebenenfalls ein.

? Helfen Sie nach Möglichkeit der eingebrochenen Person. Achten Sie auf Eigensicherung.
Das Eis bricht meist schon bei verhältnismäßig geringer Belastungen an den  Bruchrändern der Einbruchstelle ab.

? Nähern Sie sich der Einbruchstelle mit einer großen Auflagefläche. Legen Sie sich flach auf  das Eis und nutzen Sie wenn möglich eine Leiter, ein Brett oder ähnliches.
Nutzen Sie vorhandene Eisrettungsgeräte!

? Reichen Sie eingebrochenen Personen Rettungsgeräte oder andere geeignete Gegenstände  (Stangen, Abschleppseil, dicke Äste)

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