Geld für gute Geschäftsideen!

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

? seit 2007 nutzten um die 2.000 Arbeitslose in Westmecklenburg den  Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld zum Start in die Selbstständigkeit
? Arbeitsagentur und ARGEn stellten 2007/2008 knapp 14,3 Millionen Euro
zur Verfügung
? Vierte Informationsveranstaltung 2008 für Existenzgründer/-innen am
10. November 2008 im BIZ

Von den 2.000 durch Arbeitsagentur und die fünf Westmecklenburger ARGEn geförderten Existenzgründern seit 2007 in Westmecklenburg, nutzten rund 1.350 Arbeitslose aus dem Rechtskreis SGB III den Gründungszuschuss, die neue Förderungsmöglichkeit der Agentur für Arbeit, die am 1. August 2006 aus dem Überbrückungsgeld und dem Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) hervorgegangen ist. Damit haben allerdings 2007/2008 deutlich weniger ehemals Arbeitslose als noch im Jahr davor den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt. „Ein Erklärungsansatz“, so Helmut Westkamp, Chef der Schweriner Arbeitsagentur, „könnte sein, dass die günstige konjunkturelle Situation die Chancen für Menschen auf einen sozialversicherungspflichtigen Job vergrößert hat und daher das Interesse an einer selbstständigen Tätigkeit, die immer auch mit Risiken und viel persönlichem Einsatz verbunden ist, rückläufig ist.“

„Ich möchte Kunden, mit einer tragfähigen Geschäftsidee empfehlen, sich umfassend zu den Förderungsmöglichkeiten informieren und beraten zu lassen“, ergänzt Westkamp.

Der Grund: Für die Dauer von neun Monaten können Existenzgründer/-innen einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes erhalten. Hinzu kommen pauschal 300,- Euro monatlich, die zur sozialen Absicherung eingesetzt werden sollen. Für die zweite Phase der Förderung kann der Anteil zur sozialen Absicherung für weitere sechs Monate gezahlt werden. Hier ist ein gesonderter Antrag notwendig.

Auch für Arbeitslose, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist eine Förderung der Selbständigkeit in Form der Gewährung eines Einstiegsgeldes möglich. In 2007/2008 haben 650 Arbeitslosengeld II-Bezieher in Westmecklenburg diese Förderungsmöglichkeit genutzt.

Zur qualifizierten Beratung und Unterstützung führt die Agentur für Arbeit Schwerin  in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften Westmecklenburg, der IHK, der HWK, der Agentur für Technologietransfer und Innovationsförderung (ATI), dem Landesförderinstitut, dem Bund der Selbständigen und der Bürgschaftsbank Mecklenburg- Vorpommern im November eine weitere Informationsveranstaltung zum Thema Existenzgründung durch.

Wann?  10. November 2008 ab 13.30 Uhr
Wo?    Berufsinformationszentrum (BIZ), Agentur für Arbeit Schwerin, Am Margaretenhof 18; 19057 Schwerin

Gründungswillige erhalten hier praktische Tipps von Experten rund um das Thema Selbständigkeit. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auch im Internet unter…………… www.arbeitsagentur.de.

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