IHK fordert Nachbesserungen bei Unternehmensteuerreform

Grundsätzlich wird die geplante Unternehmensteuerreform durch die Schweriner IHK positiv bewertet. Die beabsichtigte Absenkung der Steuersätze für einbehaltene Gewinne auf knapp unter 30 Prozent lässt Deutschland bei den Steuersätzen zumindest ins europäische Mittelfeld aufrücken.

´Allerdings bedarf der Gesetzentwurf einiger wichtiger Korrekturen, um bei einer Gesamtbetrachtung nicht unter dem Strich die Perspektiven für den gewerblichen Mittelstand zu verschlechtern. Der Gesetzgeber muss vor allem bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen aufpassen. Sie gehören hinsichtlich ihrer Wirkungen auf Investitionen und Bürokratieaufwand auf den Prüfstand. Zu nennen sind z. B. die Zinsschranke oder die Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer´, so der Hauptgeschäftsführer der Schweriner IHK, Klaus-Michael Rothe.

Die spezifische Belastung des Mittelstands muss deshalb nach Auffassung der IHK zu Schwerin in den Gesetzesberatungen vor allem durch folgende Änderungen aufgefangen werden:

    * Der Kabinettsentwurf sieht bei der Gewerbesteuer eine 25-prozentige Hinzurechnung aller Zinsen sowie der pauschalen Finanzierungsanteile (75 Prozent bei Immobilien bzw. 20 Prozent bei mobilen Wirtschaftsgütern) aus Mieten, Pachten und Leasing-Raten oberhalb eines Freibetrags von 100.000 Euro vor. Von dieser geplanten Ausweitung der Substanzbesteuerung wären Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften gleichermaßen betroffen. Dringend erforderlich ist deshalb nach Ansicht der IHK zu Schwerin eine Absenkung der pauschalen Finanzierungsanteile auf ein sachgerechtes Maß: max. 50 Prozent bei Immobilien und max. 15 Prozent bei mobilen Wirtschaftsgütern. Zudem ist zur Vermeidung von erheblicher Bürokratie auf die Hinzurechnung von Skonti u.ä. zu verzichten.

    * Darüber hinaus ist geplant, den Zinsaufwand auf 30 Prozent des Gewinns plus Zinsen bei Überschreiten der Freigrenze von 1 Mio. Euro zu begrenzen. Betroffen wären insbesondere Unternehmen, die in Deutschland ihre Kapazitäten ausweiten. Der Gesetzgeber sollte, so die IHK, die Freigrenze in jedem Fall in einen Freibetrag umwandeln. Somit würde bei Übertreten der Grenze nicht sofort die volle Steuerlast fällig. Die Bezugsgröße für die Zinsschranke sollte außerdem um Abschreibungen und Forschungsaufwendungen erweitert werden. Dann würden zumindest die Unternehmen nicht bestraft, die am Standort Deutschland investieren.

    *  Geplant ist zudem eine Senkung der Grenze für Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern von derzeit 410 Euro auf 100 Euro. Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 100 und 1.000 Euro sollen einheitlich in einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, sollte nach Auffassung der IHK die Sofortabschreibung mindestens bis 200 Euro zugelassen werden. Außerdem sollte die Abschreibungsdauer für den Pool 3 Jahre betragen und bis zu einer Grenze von 2.500 Euro erlaubt werden.

Nach Kabinettsentwurf erhalten große Personenunternehmen eine Begünstigung für einbehaltene Gewinne. Für kleinere Unternehmen ist ein Investitionsabzugsbetrag geplant. Da alle Unternehmen von der Streichung der degressiven AfA betroffen sind, sind die beiden Maßnahmen so aufeinander abzustimmen, dass kein Unternehmen durch den Rost fällt. Außerdem ist die Thesaurierungsrücklage so auszugestalten, dass wirklich eine Belastungsgleichheit zu den Kapitalgesellschaften erreicht wird.

Rothe: ´Um die Reform zu einem echten Pluspunkt für den Standort Deutschland werden zu lassen, fordern wir den Gesetzgeber dringend auf, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen!´

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