IHK-Schulung für Lebensmittelunternehmer

Die Qualität der Speisenangebote in Restaurants im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern setzt immer auch eine fachgerechte Auswahl, Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln voraus.

Die deutsche Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) legt dazu die Schulungspflichten von Lebensmittelunternehmen fest. Die IHK zu Schwerin leistet in diesem Zusammenhang laufend ihren Beitrag, in dem sie Lehrgänge über die einzuhaltenden Regeln und Vorschriften durchführt.

Nach der deutschen Lebensmittelhygiene-VO dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese Fachkenntnisse müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Bei fehlendem Nachweis oder bei deutlichen Mängeln kann das Lebensmittelüberwachungsamt zur Teilnahme an einer solchen Schulung verpflichten.
Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet am 23. Oktober 2008, 14:00 – 17:00 Uhr einen Grundlagenkurs „Lebensmittelsicherheit“ an.
Anmeldungen sind unter Telefon (03 85) 51 03-121 möglich.

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