IHK-Veranstaltung: Betriebsratsanhörung vor Kündigungen

– 17.09.2007, 18:00 Uhr, IHK zu Schwerin, Schloßstr. 17 –

In Unternehmen mit einem Betriebsrat ist dieser vor jeder Kündigung zu hören. Eine unvollständige oder fehlerhafte Anhörung macht die Kündigung unwirksam. Die IHK-Veranstaltung am Montag, dem 17.09.2007, 18:00 bis 20:00 Uhr, IHK zu Schwerin, Schloßstr. 17, zeigt Interessierten, was Arbeitgeber beachten müssen, um die Anhörung wirksam durchzuführen. Als Referent steht Ass. jur. Matthias Reichel, Leiter der Geschäftsstelle Schwerin der Arbeitgebervereinigung Lübeck-Schwerin e. V. zur Verfügung.

Die Veranstaltung ist kostenlos und wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin durchgeführt.
Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, e-mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.

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