IHK zum Raucherurteil

„Gott sei Dank gibt es das Bundesverfassungsgericht als unabhängiges Verfassungsorgan“, so kommentiert der Schweriner IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus-Michael Rothe das sog. Raucherurteil aus Karlsruhe.

Rothe weiter: „Dieses Urteil beendet die Selbstherrlichkeit zahlreicher deutscher Politiker, die mit einem Federstrich die Existenz Tausender, vor allem kleinerer, gastronomischer Einrichtungen beenden wollten. Unbestritten bleibt zwar die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens als solches, aber endlich können Wirte und Gäste wieder selber entscheiden.“

Die IHK fordert nunmehr den Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf, umgehend der seit Monaten von der IHK erhobenen Forderung nachzukommen und das Nichtrauchergesetz M-V zu ändern.

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