IHKs informieren zur „Schweinegrippe“

Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern informieren in einem Merkblatt über betriebliche Maßnahmen zum Schutz vor der sog. Schweinegrippe. Nach übereinstimmender Einschätzung der Seuchenexperten besteht durchaus die Gefahr, dass in den nächsten Monaten eine Vielzahl von Arbeitnehmern am H1N1-Virus erkrankt und deshalb in den Betrieben zeitweise nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Die Unternehmerschaft ist daher aufgerufen, sich auf eine solche Pandemielage schon jetzt einzustellen und sich hierauf vorzubereiten.

„Ein ruhiges und bedächtiges Handeln ist gefragt, um die Risiken richtig abzuschätzen. Angst und Panik sind dabei ein schlechter Ratgeber und basieren meist nur auf Unkenntnis,“ beruhigt Ulrich Unger, amt. Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin, der geschäftsführenden Industrie- und Handelskammer der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Industrie- und Handelskammern haben deshalb vorsorglich einen mehrseitigen Leitfaden herausgegeben, der über die wichtigsten Schutzmaßnahmen aufklärt. Neben Hygienehinweisen werden auch Fragen nach innerbetrieblichen Abläufen, insbesondere nach Vertretungsregelungen gestellt. Ferner werden weiterführende Hinweise zur Erstellung eines eigenen betrieblichen Pandemieplanes gegeben.

Das IHK-Merkblatt kann bezogen werden bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Geschäftsbereich Recht & Fair Play, Telefon: 0385 5103-151 oder per mail weber@schwerin.ihk.de

Ansprechpartner: Ass. jur. Siegbert Eisenach, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Fair Play der IHK zu Schwerin, Telefon: 03 85 5103-151, eisenach@schwerin.ihk.de

Anlage: Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern informieren in einem Merkblatt über betriebliche Maßnahmen zum Schutz vor der sog. Schweinegrippe.

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