Sozialdezernent Dieter Niesen zur Entwicklung der Kita-Gebühren in Schwerin

Das Angebot an Kinderbetreuung ist in Schwerin qualitativ und quantitativ hervorragend. Derzeit werden in der Landeshauptstadt 5000 Kinder in Krippen, Kitas und Horten  betreut. Die Angebote der Träger der Kindereinrichtungen sind vielfältig und differenziert. Eltern bzw. Sorgeberechtigte können sich zwischen unterschiedlichen Betreuungskonzepten entscheiden und zwischen Ganz- und Halbtagsangeboten wählen. Zudem besteht ein gutes Angebot an Tagesmüttern.
Was kostet gegenwärtig ein durchschnittlicher Kita-Platz in Schwerin?
Wie verteilen sich die Kosten zwischen Land, Stadt, Eltern?
Der Landesanteil, der durch Entscheidung der Stadtvertretung auf die Betreuungsangebote verteilt wurde, deckt in Schwerin 25 bis 30 Prozent der Platzkosten. Der örtliche Jugendhilfeträger (also die Landeshauptstadt Schwerin) kommt für  28,8  Prozent des jeweiligen Landesanteiles auf. Der verbleibende Kostenanteil wird jeweils zur Hälfte von der Wohnsitzgemeinde des zu betreuenden Kindes (also von Landeshauptstadt Schwerin) und den Eltern getragen.
Soweit Eltern wirtschaftlich dazu nicht in der Lage sind, werden diese Aufwendungen ganz oder teilweise von der Stadt als Jugendhilfeträger übernommen.
Die Kommune bezuschusst die Kinderbetreuung  gegenwärtig mit zehn Millionen Euro. Das entspricht ca. 60 Prozent des Gesamtaufwands.
Die durchschnittlichen Platzkosten (Gewichteter Durchschnitt)  teilen sich wie folgt auf:
Platzkosten                    Land                         Schwerin                Eltern
Krippe (in Euro)
699,39                            181                            285,29                    233,10
Kindergarten
373,17                             92                             153,87                     127,30
Hort
216,12                             57                               87,77                      71,35

Wie viele Kinder werden überhaupt in Schwerin betreut?
Die geplante Kapazität beträgt 4812 Plätze, wobei 1.057 auf Krippen, 2.468 auf Kindergarten und 1.287 auf Horte entfallen. Die tatsächliche Belegung differiert von Monat zu Monat; allerdings sind die Auslastungsquoten in Schwerin insgesamt sehr hoch, so dass auch die tatsächlich betreuten Kinder bei ca. 5.000 liegen.

Ist eine wohnortnahe Betreuung gewährleistet oder müssen wir Eltern in weiterliegende Einrichtungen umleiten?
Für Kindereinrichtungen bestehen keine Einzugsbereiche wie das bei Schulen der Fall ist. Entscheidend ist primär der Elternwunsch und nicht die Entfernung vom Wohn- oder Schulort. Dies ist nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Profilierung der Kitas ein hohes Gut.
Eltern und Träger der Kindereinrichtungen haben ein direktes Vertragsverhältnis. Lediglich die Bedarfsprüfung obliegt der Landeshauptstadt. Die alternativ denkbare zentrale Vergabe von Kita-Plätzen wäre aus Sicht der Stadt eine schlechtere Lösung.
Wie sieht die Trägerstruktur in Schwerin aus?
Die mehrheitlich städtische Kita gGmbH betreibt aktuell 20 Einrichtungen. Weitere 21 Einrichtungen werden von nichtstädtischen Trägern betrieben (die einzelnen Einrichtungen sind der Anlage zu entnehmen)
Noch nicht enthalten sind die neuen Angebote der 24-Stunden-Kita „Nidulus“, die im Herbst den Betrieb aufnehmen wird, der Kita „Leuchtturm“, einer Einrichtung mit erweiterten Öffnungszeiten auch an Wochenenden, und die Horte am Pädagogium
und an der Kreativ-Grundschule.

Wie werden  sich die Betreuungskapazitäten künftig entwickeln?
Die bestehenden Betreuungskapazitäten haben einen sehr hohen Bedarfsdeckungsgrad. Gegenwärtig können unseres Wissen alle Betreuungswünsche erfüllt werden, wenn auch nicht immer in der gewünschten Einrichtung.
Sie stellen in Schwerin einen Standortfaktor dar, mit dem der Wohnstandort stabilisiert werden soll.
Der Betreuungsgrad liegt gegenwärtig in der Krippe bei rd. 45 Prozent
im  Kindergarten bei nahezu 100 Prozent
im Hort bei 68 Prozent.
Soweit nicht weiterer zwingender Bedarf besteht, wird es keine Ausweitung des Platzangebotes geben können.

Einerseits sind zusätzliche freiwillige Leistungen nicht mehr vertretbar, andererseits muss auch die demografische Entwicklung berücksichtigt werden, zumal Kapazitätserweiterungen auch Investitionen auslösen, die langfristig gerechtfertigt sein müssen.

Welche Baumaßnahmen stehen in diesem Bereich an?
Soweit es die städtischen Kindertagesstätten betrifft, werden z.Zt. der Ersatzneubau für die Kita Kirschblüte in der Wossidlostraße und der Ersatzneubau für die Kitas Petermännchen und Spatzennest in der Euler Straße vorbereitet. In beiden Fällen sollen die Bauarbeiten noch in diesem Jahr beginnen. Beide Maßnahmen sind von den Entscheidungen zum Haushalt der Landeshauptstadt  Schwerin nicht betroffen.
Zudem werden insgesamt rd. 2,3 Mio. € Bundesmittel aus einem bis 2013 angelegten Förderprogramm explizit für die Sanierung von Krippenplätzen nach einer vom Jugendhilfeausschuss bestätigten Prioritätenliste über den örtlichen Jugendhilfeträger an die Träger der Kindereinrichtungen ausgereicht. Damit werden Investitionen in der Größenordnung von mehreren Millionen Euro in Schwerin initiiert und die Einrichtungen in energetischer, funktionaler und pädagogischer Hinsicht den heutigen Ansprüchen und Anforderungen angepasst.

Welche Auswirkungen hat der Haushaltserlass des Innenministeriums?
Er verbietet jede Ausweitung des Betreuungsangebotes, das über den gesetzlich einzuhaltenden Rahmen hinausgeht. Weitergehend müssen im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Handlungsmöglichkeiten zur Einschränkung der Betreuungsangebote überprüft werden. Als kinderfreundliche Stadt haben umfassende Angebote bisher einen sehr hohen Stellenwert besessen.
Bei knapper werdendem Platzangebot werden vor allem die Betreuung für Nicht-Schweriner und freiwillige Angebote sowie die über den gesetzlich festgelegten Zeitrahmen hinausgehenden Betreuungszeiten überprüft.

Werden die Kita-Gebühren  steigen?
Ja.

Michaela Christen

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