Staatlich befristeter Beihilferahmen gegen Kreditklemme

Auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des EG-Vertrages hat die europäische Kommission einen bis 2010 befristeten beihilferechtlichen Rahmen beschlossen.

Damit können die Mitgliedstaaten neue zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um den Auswirkungen der Kreditklemme auf die Wirtschaft entgegenzuwirken.  `Aufgrund der derzeitigen Dürre auf den Kreditmärkten erhalten oft selbst gesunde Unternehmen möglicherweise nicht das von Ihnen benötigte frische Kapital`, erklärte Klaus Uwe Scheifler,  Geschäftsbereichleiter für Starhilfe und Unternehmensförderung in der Schweriner IHK und zuständig für den Bereich Finanzierung.

Nach dem neuen Beihilferahmen können die Mitgliedstaaten befristete Maßnahmen ergreifen, um Unternehmen bei der Überwindung außergewöhnlicher Finanzierungsschwierigkeiten zu helfen. So können die Mitgliedstaaten zu erleichterten Bedingungen subventionierte Kredite vergeben, Kreditbürgschaften mit günstigeren Prämien übernehmen, höhere Risikokapitalbeihilfe für KMU gewähren und direkte Zuwendungen bis 500 000 EUR zahlen, ohne dass sie entsprechende Beihilfen für einzelne Unternehmen anmelden müssen. All diese Maßnahmen gelten bis 2010 und unterliegen Auflagen.

`Staatliche Beihilfen müssen so definiert und ausgestaltet sein, dass insbesondere die kleinen und mittleren Firmen auf die derzeitige Kreditklemme zurückzuführende finanzielle Engepässe überwinden können, ohne das es sich nachteilig auf anderen Unternehmen auswirkt und die Krise dadurch verschärft wird`, so Scheifler weiter. Die IHK zu Schwerin erhofft sich eine schnelle Reaktion und Unterstützung durch das Wirtschaftsministerium MV.

Neben den bereits existierenden Möglichkeiten zur Förderung intelligenter Investitionen in nachhaltiges Wachstum können die Mitgliedstaaten nun weitere Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft wieder fit zu machen. Bis Ende 2010 können u.a. folgende Arten von Beihilfen durch das Land MV vergeben werden:

– pauschale Zuwendungen von bis zu 500 000 EUR pro Unternehmen für die nächsten zwei Jahre zur Überwindung der derzeitigen Schwierigkeiten;

– staatliche Kreditbürgschaften mit günstigeren Prämien;

– Subventionierte Kredite insbesondere zur Herstellung umweltfreundlicher Produkte (durch die Umweltschutznormen vorzeitig
erfüllt oder übertroffen werden);

– Risikokapitalbeihilfen bis zu 2,5 Mio. EUR (statt derzeit nur 1,5 Mio. EUR) pro KMU und Jahr, sofern private Investoren mind. 30 % (statt bisher 50%) der Investitionskosten tragen.

Der Beihilferahmen kann im Internet abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/horizontal.html

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