Unabhängige Sachverständige untersuchen Tod von Lea-Sophie

Tragischer Tod von Lea-Sophie: Unabhängige Sachverständige sind in Aufarbeitung der Verwaltung einbezogen

„Unter Hinzuziehung externer, unabhängiger Fachleute ermittelt im Auftrag von Oberbürgermeister Norbert Claussen, der parallel zu den staatsanwaltlichen Ermittlungen eine lückenlose Aufarbeitung des Sachverhaltes unter seiner Federführung veranlasst hat, eine Untersuchungsgruppe aus Mitarbeitern verschiedener Ämter die Umstände des tragischen Todes von Lea-Sophie.“ Dies stellte heute (3. Januar 2008) der amtierende Oberbürgermeister Dr. Wolfram Friedersdorff noch einmal klar.
Zugleich verwies er auf eine entsprechende Pressemitteilung der Landeshauptstadt vom 27. November 2007. Darin heißt es: „Das Ergebnis wird ein Bericht sein, der aus zwei Teilen besteht. Zum einen aus einer im Detail aufgearbeiteten Sachverhaltsdarstellung, auf Basis der bereits am 22. November 2007 vorgelegten vorläufigen Chronik. Der zweite Teil wird eine Soll-Ist-Analyse zum Thema Kindeswohlgefährdung beinhalten … Beide Berichtsteile sollen darüber hinaus noch einmal durch einen weiteren, externen Fachmann bewertet werden.“

Das konkrete Verfahren dazu ist laut Dr. Friedersdorff in zwei Organisationsverfügungen des Oberbürgermeisters vom 27.11. bzw. 5.12.2007 geregelt. Dazu sagte Hauptamtsleiter Hartmut Wollenteit, der im Auftrag von OB Claussen die Federführung für die interne Untersuchung innehat und ihm direkt berichtet: „Zur Untersuchung der Frage, ob es auf Seiten der Beschäftigten des Jugendamtes im Zusammenhang mit dem Tod von Lea-Sophie vorwerfbare Versäumnisse oder dienstliche Verfehlungen gab, ist eine Untersuchungsgruppe unter Leitung einer Mitarbeiterin des Rechtsamtes tätig. Dieser gehören vier Mitglieder an, darunter eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und ein Fachmann vom Institut für Soziale Arbeit als externer Sachverständiger.“

Besonders klärungsbedürftig sei, so zitiert Wollenteit aus der Organisationsverfügung, „in welchem Umfang und zu welchen Themen Beschäftigte des Jugendamtes Kontakt zu Mitgliedern der Familie von Lea-Sophie und zum sonstigen Umfeld hatten“. Im weiteren Verfahren wird als zweiter Berichtsteil, eine Soll-Ist-Analyse erstellt werden. Diese soll aufzeigen, wie die Handlungsstrategien bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bisher geregelt sind, wie Schwerin im Vergleich zu anderen Städten steht und letztlich bewerten, ob sinnvolle Verfahren anderer Städte gegebenenfalls zu übernehmen sind. Wollenteit: „Die dazu nötige Zuarbeit leistet der zuständige Sozialdezernent mit dem Jugendamt, der dazu ebenfalls externe Fachleute beispielsweise von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hinzugezogen hat.“

Darüber hinaus sei in der Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters klar festgelegt worden, so der Hauptamtsleiter, „dass beide Berichtsteile der Untersuchung einem weiteren externen Fachmann vorzulegen und durch diesen zu bewerten sind“. Das Verfahren zur namentlichen Benennung dieses Sachverständigen laufe derzeit.
Ein erster Zwischenbericht der Verwaltung zum tragischen Tod von Lea-Sophie liegt seit dem 20. Dezember 2007 vor. Ziel ist es, laut Hartmut Wollenteit, „den Berichtsteil zum konkreten Fall bis Ende Januar 2008 und die Soll-Ist-Analyse einschließlich der externen Begutachtungen bis Ende Februar 2008 vorzulegen“.

Der amtierende Oberbürgermeister Dr. Friedersdorff unterstreicht abschließend: „Aus den oben aufgeführten Fakten ergibt sich, dass einzelne Medienberichte vom heutigen Tag den Sachverhalt nicht korrekt dargestellt haben.“

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