Verbesserte Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

Zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen gewährt der Bund Zuschüsse zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung.

Die entsprechende Richtlinie wurde überarbeitet. Nunmehr können Zuschüsse für Unternehmen aus Westmecklenburg in Höhe von 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, jedoch maximal 1.500 Euro je Beratung, gewährt werden.

Förderfähig sind einerseits allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Darüber hinaus werden spezielle Beratungen wie z.B. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu Technologie-, Außenwirtschafts-, Qualitätsmanagement-, Umwelt- und Arbeitsschutzthemen unterstützt. Nicht mehr förderfähig sind dagegen Beratungen vor einer Existenzgründung.

Die Förderung ist im Anschluss an die Beratung und unter Vorlage des Beratungsergebnis zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Honorarkosten einschließlich Umsatzsteuer zuvor von den Antragstellern in voller Höhe bezahlt werden. Die komplette Richtlinie sowie Anträge sind unter www.bafa.de abrufbar. Für Rückfragen steht in der IHK zu Schwerin Herr Dipl. oec. Frank Witt, Tel. (03 85) 51 03-134, e-mail: witt@schwerin.ihk.de zur Verfügung.

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