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Jugendschöffen für die Amtszeit von 2005 bis 2008 gesucht

Geschrieben am 09.03.04 um 12:12


Haben Sie keine Angst vor zu großen Voraussetzungen. Sie müssen lediglich 25 Jahre alt sein, über Lebens- und Berufserfahrung und ein gutes menschliches Urteilsvermögen verfügen. Auch sollten Sie Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen haben.

Die Amtsperiode der zur Zeit im Amt befindlichen Jugendschöffen endet mit Ablauf des 31. Dezembers 2004. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Schwerin zuständig. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen ist bis 1. Mai mit 220 Vorschlägen, davon 110 Frauen und 110 Männer, aufzustellen.

Die Grundlage des Schöffenamtes ergibt sich aus Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, der lautet: *Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmung durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt." Schöffen sind als ehrenamtliche Richter Teil der Rechtssprechung.
Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern urteilen sie *Im Namen des Volkes" über Schuld und Unschuld ihrer Mitbürger. Die Mitwirkung von Schöffen ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihr gesunder Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsbegründung und die Urteilsfindung einfließen sollen.

Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sein und ihren Wohnsitz in Schwerin haben.
Die Vorgeschlagenen dürfen bei Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein. Personen, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, sollen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste bereits 1 Jahr in der Gemeinde wohnen.

Nicht in die Vorschlagsliste sollen z.B.
Richter
Staatsanwälte
Beamte der Staatsanwaltschaft
Notare
Rechtsanwälte
gerichtliche Vollstreckungsbeamte
Polizeivollzugsbeamte
Religionsdiener.

Es werden noch interessierte Schwerinerinnen und Schweriner gesucht, die sich für das Ehrenamt zur Verfügung stellen möchten (64 Frauen und 85 Männer).

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung an die Landeshauptstadt Schwerin, Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit, Frau Ullrich-Hermenau, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin oder telefonisch unter 5 45-22 16.
Bewerbungen sind bis 16. April 2004 einzureichen.

 
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