KiföG: Fahrplan zur Umsetzung des Gesetzes steht
Geschrieben am 05.04.04 um 19:07
|
|
Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe wie auch das Land haben bis zum In-Kraft-Treten des Kindertagesförderungsgesetzes die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Sozialministerin Dr. Marianne Linke (PDS) gab heute einen Überblick über die notwendigen Einzelschritte. Ihr Fazit: "Der Fahrplan zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes steht."
Auf Seiten der Landkreise und kreisfreien Städte sind zur Umsetzung des Gesetzes unter anderem der Abschluss von Leistungsverträgen oder vergleichbaren Vereinbarungen mit den Kindertageseinrichtungen sowie der Erlass von Satzungen zur Kindertagesförderung notwendig. Dazu die Sozialministerin: "Bei der Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes haben die Kommunen eine verantwortungsvolle Aufgabe. Mit den Leistungsverträgen und den Satzungen für die Kindertagesförderung gibt es neue Chancen und Möglichkeiten für die kommunale Selbstverwaltung. Die bessere Förderung der Kinder ist dabei das Ziel."
Für den Abschluss der Leistungsverträge weist die Ministerin auf die praktischen Möglichkeiten des Kindertagesförderungsgesetzes hin. Das lässt nach § 16 neben den Leistungsverträgen auch sonstige vergleichbare Vereinbarungen zu. Dazu die Ministerin: "Für eine Übergangszeit bis zum Ende des Jahres sind Vereinbarungen auf der Basis der bestehenden Geldflüsse möglich. So kann und wird das Gesetz in der Praxis an vielen Stellen anlaufen. Vom nächsten Jahr an werden dann aber neue Vertragsbestandteile zur Sicherung der qualitativen Entwicklung in den Einrichtungen hinzu kommen. Nur anhand derartiger echter Leistungsverträge können die inhaltlichen Zielvorstellungen des Gesetzes dann auch in der Realität umgesetzt werden."
In jedem Landkreis bzw. den kreisfreien Städten gibt es etwa 60 Einrichtungen, von denen sich etwa 50 Prozent in kommunaler Trägerschaft befinden. Bis Mai wird das Sozialministerium in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden mit allen Jugendamtsleitern und Finanzsachbearbeitern Beratungsveranstaltungen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes durchführen.
Das Sozialministerium wird bis zum In-Kraft-Treten des Kindertagesförderungsgesetzes drei Verordnungen auf den Weg bringen.
Dabei handelt es sich um die Kitaförderverordnung, aufgrund der die zusätzlichen Mittel zur vorschulischen Bildung in Höhe von 2,3 Mio. Euro im Jahr 2004 sowie 7 Mio. Euro ab 2005 verteilt werden. Für die Zeit vom 1. September 2004 bis zum 31. Dezember 2004 erhalten die Kindertageseinrichtungen danach zusätzlich 1,645 Mio. Euro für die Umsetzung des Bildungsplans für Fünfjährige. Dazu Frau Dr. Linke: "Dieses Geld kommt den Einrichtungen zur Verbesserung der Bildungsarbeit zugute." Aufgrund der Verordnung, die bis Ende Juni in Kraft treten soll, stehen weitere 490.000 Euro für die Fachberatung sowie 165.000 Euro für Modellprojekte und die wissenschaftliche Begleitung des Projektes zur Verfügung.
Die Verordnung zur verbindlichen Umsetzung des Bildungsplanes - Bildungsplan-Verordnung - wird nach einer Verbandsanhörung im Juni voraussichtlich bis Ende Juli 2004 vorliegen.
Bis Ende Mai werden durch die Arbeitsgruppe Frühpädagogik um den Rostocker Professor Toni Hansel etwa 40 Fachberaterinnen der Landkreise und kreisfreien Städte auf der Basis des "Bildungsplanes für die Arbeit mit Fünfjährigen in Kindertageseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern" geschult. Sie haben im Anschluss die Aufgabe, bis Ende August ca. 700 bis 1000 pädagogische Fachkräfte und Erzieherinnen aus den Einrichtungen zu schulen.
Neben der Kitaförderverordnung und der Bildungsplan-Verordnung wird parallel derzeit eine Verordnung über die Anleitung von Kindern zu einer gesunden Lebensweise in den Kindertageseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Sie ist Teil des Konzeptes zur Gesundheitserziehung im Rahmen der vorschulischen Bildung.
Für Fragen zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes wird vom 19.04.2004 an auch für Eltern ein Infotelefon eingerichtet.
Das neue Gesetz ist ab heute unter www.sozial-mv.de im Internet abrufbar.
|