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Sozialhilfeempfänger in Heimen bei Zuzahlungen entlasten

Geschrieben am 13.05.04 um 13:01


Zusammenarbeit zwischen Kommunalem Sozialverband, Krankenkassen und Heimen denkbar

Die Fraktionen von SPD und PDS haben heute den Antrag „Zuzahlungserleichterungen für Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger in Heimen“ in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung wird darin beauftragt, bis zum 1. September 2004 zu prüfen und zu bewerten, inwieweit Möglichkeiten bestehen, Sozialhilfeempfänger in Heimen bei Zuzahlungen zu entlasten.

Seit Jahresbeginn müssen Heimbewohner, die nur ein geringes Taschengeld zur Verfügung haben, zwei oder ein Prozent (Chroniker) Ihres Einkommens für die medizinische Versorgung zuzahlen. Als Einkommen gilt bei Ihnen nicht das Taschengeld, sondern der volle Sozialhilfesatz. Die meisten dieser Menschen sind krank und brauchen teure Medikamente. Darum wurde bei vielen im Januar der volle Zuzahlungsbetrag fällig. Das sind bei Sozialhilfeempfängern in Ostdeutschland 67,88 €, bei chronisch Kranken die Hälfte. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Das Taschengeld beträgt im Durchschnitt ca. 80 € im Monat.

„Die Belastung vieler Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in Pflegeeinrichtungen mit Eigenbeteiligungen, u. a. bei der Praxisgebühr und bei Arzneimitteln, ist für uns so nicht akzeptabel: Wer als Sozialhilfeempfänger in einer Pflegeeinrichtung mit rund 100 Euro Taschengeld im Monat auskommen muss, dem kann man keine Zuzahlungen zumuten. Hier endet vielmehr die Eigenverantwortung des Bürgers und setzt die Verantwortung der Gemeinschaft ein“, sagte Jörg Heydorn.

Das geltende Verfahren sei in der Praxis mit erheblichem Aufwand verbunden. Viele Heimbewohner seien aufgrund ihres Gesundheitszustandes überhaupt nicht in der Lage, Quittungen zu sammeln und Anträge zu stellen, so Heydorn.
Um diese Heimbewohner zu entlasten, könnten nach den Vorstellungen von Jörg Heydorn zum Beispiel die Sozialhilfeträger zu Jahresbeginn in Vorleistung gehen. Heimbewohner hätten dann monatlich lediglich eine Belastung von 6 € bzw. 3 € (Chroniker). Des Weiteren wäre eine freiwillige Vereinbarung zwischen Kommunalem Sozialverband, Krankenkassen und Heimen eine Möglichkeit, um Heimbewohner von Zuzahlungen über den Betrag von 68 € hinaus zu befreien, wenn diese zu Jahresbeginn den gesamten Zuzahlungsbetrag auf einmal überweisen.


 
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