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Bundesjustizministerium korrigiert ungenauen Gesetzestext bei Altmietverträgen

Geschrieben am 19.05.04 um 15:03


Dreimonatige Kündigungsfrist soll eindeutig festgeschrieben werden - Mieter bekommen mehr Flexibilität


Wie der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn, mitteilt, befasst sich das Bundesministerium für Justiz erneut mit den Kündigungsfristen bei Altmietverträgen. Der Gesetzgeber hatte im Mietrechtsreformgesetz nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass für alle vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist. Daraufhin hatte der Bundesgerichtshof am 18. Juni 2003 entschieden: In Altmietverträgen enthaltene Kündigungsfristen sind maßgebend.

Für die Koalitionsparteien in Schwerin ist dies ein unbefriedigender Zustand. Die Fraktionen von SPD und PDS hatten deshalb mit ihrem Antrag im Landtag die Landesregierung am 09. Oktober 2003 aufgefordert, im Bundesrat in dieser Angelegenheit aktiv zu werden, um eine unmissverständliche Gesetzesfassung zu erreichen. Danach soll für alle vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist gelten. Unberührt davon sollen alle Mietverträge bleiben, die kürzere Fristen enthalten (z. B. DDR-Mietverträge). "Wenn es einer Bundesratsinitiative nun nicht mehr bedarf, da das Bundesjustizministerium von sich aus nachbessert, wird erneut deutlich, dass sich der Landtag im Interesse größerer Flexibilität der Mieter richtig positioniert hat", so Jörg Heydorn.

 
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