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Jörg Heydorn (SPD): Anhörung zum KiföG zeigt momentane Änderung

Geschrieben am 30.09.04 um 14:02


Anhörung zum KiföG macht deutlich: Weitere Änderungen am Gesetz helfen weder den Kindern noch den Eltern und schon gar nicht den Einrichtungen



Zu den Anhörungen zum Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) im Sozialausschuss des Landtages hat sich der Sprecher für Sozialpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn, zu Wort gemeldet:
 
Bei der ersten Anhörung handelte es sich um eine Volksinitiative, die Änderungen am KiföG fordert. Dagegen beschäftigte sich die zweite Anhörung lediglich mit einer Korrektur am KiföG, die auf ein Missverständnis in der Landtagssitzung im März zurückzuführen ist.
"Deutlich wurde bei den Anhörungen, dass eine Gesetzesänderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt kontraproduktiv wäre. Insbesondere die Vertreter des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistag sahen es als notwendig an, dem  KiföG eine längere Laufzeit einzuräumen, damit es sich bewähren kann. Ich bin genauso wie der Landkreistag der Auffassung, dass das KiföG nach einem Jahr Laufzeit überprüft und wenn nötig korrigiert werden sollte", sagte Jörg Heydorn.
 
"Wir müssen den Verantwortlichen vor Ort jetzt erst einmal die Zeit geben, damit sie nach dem neuen KiföG Verträge mit den Kita-Einrichtungen schließen können. Wenn wir jetzt große Veränderungen am Gesetz vornehmen würden, wie dies die Volksinitiative möchte, würde das u. a. vor Ort zu einem heillosen Durcheinander führen. Damit wäre weder den Kindern, noch den Eltern und schon gar nicht den Einrichtungen selbst gedient", machte Jörg Heydorn deutlich.
 
Die Forderungen der Volksinitiative würden vielmehr zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Elternbeiträge und zur weiteren Verunsicherung der Eltern führen. Das sollte bedacht werden, wenn weiter Änderungen am Gesetz gefordert würden, so Heydorn.
 
In der Anhörung sei deutlich geworden: Die negativen Einschätzungen der Volksinitiative über das KiföG seien reine Spekulation, da dazu die Erfahrungen in der Praxis fehlten. Die notwendige Korrektur, die die Koalitionsfraktionen am KiföG vornehmen müssten, beziehe sich auf die Landesmittel, die dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ohne Änderung sonst nicht im vollen Umfang zufließen könnten, sagte Jörg Heydorn.

 
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