Informationen zur Stadtvertretersitzung
Geschrieben am 28.01.02 um 17:05
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Informationen zur Stadtvertretersitzung am 28. Januar 2002
Betreffend die Nahverkehrsversorgung der Diskothek in Schwerin-Süd ergab ein erneutes Gespräch durch die Nahverkehr
Schwerin GmbH mit den Betreibern der Diskothek keine neue Situation: Wie schon auf der 22. Sitzung der Stadtvertretung am 24. September 2001
dargestellt, sehen die Diskothekenbetreiber keine Möglichkeit, die Kosten für die von der Nahverkehr Schwerin GmbH unterbreiteten Angebote
zu tragen. Es gibt auch keine Sponsoren, die zur Übernahme der Kosten bereit sind.
Neben dem Nabu, dem BUND, der Grünen Liga und dem Zoo ist inzwischen auch die Stiftung für Umwelt und Natur des Landes
Mecklenburg-Vorpommern dem Trägerverein "Naturschutzstation Zippendorf" beigetreten. Zur Zeit werden der Betreiber- und der Mietvertrag noch
mit dem Trägerverein beraten. Nach Abschluss der Gespräche kann eine entsprechende Vorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtvertretung vom 3. bzw. 17. Dezember 2001 zur Ausgliederung Nahverkehr Schwerin wurde eine
verbindliche Anfrage an das Finanzamt zur Klärung der steuerrechtlichen Problematik der Ausgliederung gerichtet. Auf Grundlage der
rechtlichen Einschätzung der Finanzbehörden kann erst anschließend eine Konkretisierung der weiteren Verfahrensweise erfolgen.
Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen dem Amt Ostufer Schweriner See und der
Landeshauptstadt Schwerin liegt derzeit dem Innenministerium zur Genehmigung vor.
Nach einem Gesprächstermin der Beteiligten stellt sich die Situation zur Beschlussvorlage Schulwettbewerb Gedenktage wie folgt dar: Die
Landeszentrale für politische Bildung würde sich gern beteiligen. Sie hat auf dem Gebiet der Schülerwettbewerbe bereits gute Erfahrungen
gesammelt und würde diese einbringen können - zu denken wäre auch an eine finanzielle Partnerschaft. Für einen reibungslosen Ablauf ist
jedoch die Benennung eines Trägers empfehlenswert. Das weitere Vorgehen, insbesondere auch die Themen des Schulwettbewerbes (eventuell eine
Erweiterung auf historische Themen) werden im Rahmen des nächsten Gesprächstermins, der für Mitte März geplant ist, erörtert.
Nach Prüfung der Anzahl der Papierkörbe und öffentlichen Toiletten der Stadt stellt sich die Situation wie folgt dar: Im gesamten
Stadtgebiet können 1.040 Papierkörbe genutzt werden.
Auch öffentliche Toiletten stehen ausreichend zur Verfügung:
- Zippendorf
- Berliner Platz (automatische Toilette)
- Parkplatz Jägerweg (in Containern)
- Am Alten Garten (im Bistro)
- Schlachtermarkt (automatische Toilette)
- Platz der Freiheit (automatische Toilette)
In der Innenstadt stehen zu den üblichen Öffnungszeiten zusätzlich die Toiletten der Einkaufzentren zur Verfügung:
- Wurm-Passage
- Burgseegalerie
- Schlossparkcenter.
Gegenwärtig prüft die Stadtmarketing GmbH, ob die alte Toilettenanlage am Schlachtermarkt von der GmbH betrieben und bedarfsabhängig
geöffnet werden kann. Dies insbesondere vor dem Hintergrund erhöhten Bedarfes in den Monaten mit erhöhtem Tourismus.
Der Minister für Arbeit und Bau Mecklenburg-Vorpommern informierte die Stadt Schwerin, dass mit dem Beschluss des Landtages
Mecklenburg-Vorpommern zum Doppelhaushalt für die Jahre 2002 und 2003 auch die Entscheidung zur kontinuierlichen Fortführung der
Landesinitiative "Jugend- und Schulsozialarbeit" getroffen wurde. Das bedeutet für die Stadt, dass die Zuwendungen an Mitteln durch das Land
in Höhe von 21,5 Euro 10 bis 26-jährigen Einwohnern auch für das nächste Jahr erfolgen wird und die Kontinuität in der Jugend- und
Schulsozialarbeit somit auch in Schwerin gesichert ist.
Betreffend die Ablehnung der Anhebung der Lärchenallee im Zuge der Ortsumgehung B 104 / B 106 (19. Sitzung der Stadtvertretung vom
23.04.2001) liegt noch keine abschließende Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums vor.
Im Ergebnis mit der Befassung der Kommunalen Arbeitsmarktförderung hat die Stadtvertretung für das laufende Haushaltsjahr dem Bereich Hilfe
zur Arbeit insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Damit ist die Verwaltung in die Lage versetzt worden, neben der
Fortsetzung bewährter Maßnahmen aktiv darüber zu entscheiden, in welchen Feldern und für welche Zielgruppen diese zusätzlichen Mittel am
effektivsten zur nachhaltigen Bekämpfung der individuellen Arbeitslosigkeit eingesetzt werden können. In diesem Zusammenhang von besonderer
Bedeutung ist neben den Grundlagen des Berichts zur aktuellen Arbeitsmarktsituation vom November 2001 die aktuelle Änderung wesentlicher
Rahmenbedingungen wie z. B. das Inkrafttreten des "Job Aktiv-Gesetzes", das Inkrafttreten des Arbeitsmarkt- und
Strukturentwicklungsprogramms für Mecklenburg-Vorpommern sowie die von der Bundesregierung angekündigte Einführung des sog.
Kombi-Lohn-Modells "Mainzer Modell" für das gesamte Bundesgebiet. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen und unter Würdigung der eigenen
Haushaltssituation muss es das Ziel der Stadt Schwerin sein, soviel wie möglich der zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Reduzierung der
Sozialhilfefälle angebotenen Drittfinanzierungen in Anspruch zu nehmen. Hierbei kommt dem Kriterium der städtischen Kofinanzierung von
Projekten und Integrationsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu, denn dort, wo diese vorgeschrieben ist, ist nur bei eigenem städtischen
Beitrag eine Finanzierung mit Hilfe europäischer oder landeseigener Mittel realisierbar. Von besonderer Bedeutung ist die Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit und hier vor allem die Abschaffung der Sozialhilfe durch Arbeit oder arbeitsähnliche Maßnahmen. Mit Hilfe neuer Ideen
und Projekte, z. B. der Übernahme des "Wismaraner Modells", "Job-Bridge", die Brücke u. ä. soll versucht werden, sich dem Trend der Zunahme
von Sozialhilfefälle bei jungen Erwachsenen entgegenzustellen. Mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Mittel lassen sich nunmehr derartige
Projekte angehen. Geplanter Beginn dieser zusätzlichen Maßnahmen ist das zweite Quartal 2002.
Sachstandsbericht BUGA: Bis zum 1. Juli 2002 wird der Stadtvertretung ein überarbeitetes BUGA-Konzept vorgelegt. Der fortgeschriebene
Planungsteil des Konzeptes wird dem Hauptausschuss im März 2002 vorgestellt. Im Jahr 2001 fanden vier Sitzungen des Hauptausschusses (BUGA)
statt. Die Sitzungen werden im Jahr 2002 intensiviert, zur Zeit sind 9 Termine vorgesehen. In der 11. Sitzung des Ausschusses am 29. Januar
werden die Vorlagen zur Finanzierung, Bau und Betreibung der Freilichtbühne und Bau eines ländlichen Fuß-/Radweges am Aubach behandelt. Der
Förderungsanteil liegt bei diesen Vorhaben bei 50 bzw. 80 % der Baukosten, die Fördermittel stehen zur Verfügung.
In das BUGA-Konzept wurde ein dreizehnter Themenbereich in Neu Zippendorf aufgenommen. Mit zahlreichen Gebietskörperschaften wurden
intensive Kontakte aufgebaut. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Abstimmung der gemeinsamen Projekte mit der Stadt Ludwigslust
und dem Kreis Nordwestmecklenburg.
Die Planungsgruppe BUGA bereitet z. Z. die Präsentation der BUGA 2009 auf der Landesgartenschau in Wismar und auf der IGA 2003 in Rostock
vor.
Die 3. Aufsichtsratsitzung der BUGA-gGmbH i. G. findet am 27. März 2002 statt.
Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat am 25. Januar 2002 die rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung zum Beitritt von EURAWASSER
als atypisch stiller Gesellschafter der Stadtwerke Schwerin GmbH erteilt. Weiterhin wurde die Veräußerung von 49% der Geschäftsanteile an
der neu zu gründenden Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Schwerin GmbH (WAG) an EURAWASSER zu einer Gegenleistung von 27
Mio. DM genehmigt.
Mit Schreiben vom 25. Januar 2002, das heute am 28. Januar 2002 in der Stadtverwaltung einging, hat das Innenministerium sehr ausführlich
den dort erreichten Bewertungsstand zur beabsichtigten US-Leasingtransaktion für die Abwasseranlagen des Eigenbetriebes SAE sowie die
Trinkwasseranlagen der Stadtwerke Schwerin GmbH dargelegt. Nach derzeitiger Aktenlage kann bezüglich der geplanten Transaktion eine
Genehmigung der obersten Rechtsaufsichtsbehörde nicht in Aussicht gestellt werden. Begründet wird dies mit den Risiken und der gegenwärtigen
Haushaltslage der Stadt. Gleichwohl werden in dem Schreiben Möglichkeiten aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen ein Vertragsabschluss
durch die Stadt realisiert werden kann. Durch die Kürze der Zeit konnte eine detaillierte Auswertung noch nicht erfolgen.
Das Innenministerium hat mir am Freitag, dem 25. Januar 2002, einen Weg vorgeschlagen, der es ermöglicht, die Finanzierung der
Bundesgartenschau (BUGA) 2009, soweit sie von der Stadt aufzubringen ist, sicherzustellen. Eine gemeinsame Erklärung der Landeshauptstadt
Schwerin und des Innenministeriums zur Absicherung der BUGA 2009 in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages liegt als Entwurf vor und
wird zur Zeit in den einzelnen Fachbereichen geprüft. Dieser Vertrag, der Ihnen nach verwaltungsinterner Prüfung vorgelegt wird, bedarf des
Beschlusses der Stadtvertretung. Aus terminlichen Gründen ist eventuell notwendig, eine Sondersitzung der Stadtvertretung Ende Februar 2002
einzuberufen.
Am 15. Januar 2002 wurden die beiden letzten Jugendhäuser in Lankow und Krebsförden an die Caritas übergeben. Damit sind alle vier
städtischen Jugendeinrichtungen und der Ernst-Busch-Klub an Träger übergeben worden. Die Übergabe an die Träger erfolgte zum jetzigen
Zeitpunkt kostenneutral. Einsparungen sind in den nächsten Jahren zu erwarten.
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