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Verwaltungsvereinbarung Amt Ostufer Schweriner See - Schwerin

Geschrieben am 04.03.02 um 10:10


Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Amt Ostufer Schweriner See und der Landeshauptstadt Schwerin

Zum 1. April 2002 wird eine neue Verwaltungsvereinbarung umgesetzt: Das Amt Ostufer Schweriner See und die Landeshauptstadt haben sich darauf verständigt, dass die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt ab diesem Zeitpunkt den ruhenden Verkehr im Amtsbereich überwachen.
In den Orten Leezen, Raben-Steinfeld und Retgendorf haben in den vergangenen Jahren die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung rapide zugenommen.
Während der Sommermonate verursachen Falschparker an den Badestellen chaotische Verhältnisse Da das Amt Ostufer Schweriner See über keine eigenen Überwachungskräfte verfügt, wandte es sich bereits im Jahre 2000 an die Landeshauptstadt mit der Bitte um entsprechende Unterstützung. Nach Prüfung der Rechtslage und der tatsächlichen Möglichkeiten wurde eine Verwaltungsvereinbarung erarbeitet, die nach Beschlussfassung der Stadtvertretung nun auch vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wurde.
Im einzelnen sieht diese Vereinbarung vor, dass die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt die Verkehrsverstöße aufnehmen und das Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Bußgeldbehörde des Amtes Ostufer Schweriner See betrieben wird. Die der Stadt entstehenden Personal- und Sachkosten werden durch das Amt Ostufer Schweriner See erstattet.


 
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