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''Schwerin 50 plus'' wettbewerbsschädlich

Geschrieben am 10.04.02 um 11:11


Empört reagiert die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. -ABST-, eine Gemeinschaftseinrichtung aller Industrie- und Handelskammern, ...

... Handwerkskammern sowie der Architektenkammer und Ingenieurkammer in Mecklenburg-Vorpommern auf die Verteilung der Hauspostsendung an alle Schweriner Haushalte am vergangenen Wochenende. "Mit dem offiziellen Logo der Landeshauptstadt Schwerin und unterstützt durch den Baudezernenten wird massiv Einfluss genommen auf den Wettbewerb aller Baufirmen und Finanzierungsgesellschaften und nur ein Produkt beworben. Der Wettbewerb der Gesellschaften untereinander wird erheblich beeinträchtigt. Zugleich wird durch die Verwendung des Logos der Stadt Schwerin und die Unterstützung des Programms "Schwerin 50 plus" durch den Baudezernenten vordergründig suggeriert, dass es sich um ein vorteilhaftes und zugleich öffentliches oder öffentlich geprüftes Angebot handelt", so Klaus Reisenauer, Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle M-V e.V.

Die Zusendung des Faltblattes war nach Einschätzung der ABST zu voreilig. "Eine Public Private Partnership setzt immer eine Vereinbarung der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen voraus. Hier sind alle üblichen und zwingenden Formalien für eine derartige Vereinbarung nicht eingehalten worden. Es gab keine erforderliche öffentliche Ausschreibung des Programms "Schwerin 50 plus" nach der VOL und auch keinen Beschluss der Stadtvertreterversammlung. Zudem wurde der Bauausschuss der Stadt Schwerin schlicht übergangen", kritisiert Reisenauer scharf. Eine Vereinbarung der Stadt mit privaten Dritten über den Verkauf und die Bebauung öffentlicher Grundstücke setzt immer eine Ausschreibung des Vorhabens voraus zur Ermittlung des annehmbarsten Angebotes für die Stadt. Die Erschließung der Flächen Am Wald wurde formal korrekt ausgeschrieben und es lag ein unterschriftsreifer Erschließungsvertrag mit einem anderen Anbieter vor. Die Beschlussvorlage wurde durch den OB Kwaschik allerdings zurückgezogen. "Da alle Formalien für eine Vereinbarung mit der Firma Design Bau und der Deutschen Vermögensberatung nicht eingehalten wurden, wird der Wettbewerb zwischen den Anbietern von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gewerblichen Finanzierungspartnern empfindlich gestört und die angeblichen privaten Partner werden unzulässig hervorgehoben", so Reisenauer fortführend. Dies stellt auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht UWG dar.
Die jüngsten Hinweise des Baudezernenten, das Programm "Schwerin 50 plus" stehe noch unter einem Gremienvorbehalt, lässt die ABST nicht gelten. "Wenn dies jetzt erkannt wird, dann hätten die entsprechenden Gremienzustimmungen vor der Verteilung der Werbeprospekte eingeholt werden müssen", so ein weiterer Kritikpunkt Reisenauers.
Auch die inhaltliche Aussage des Werbeprospektes ist nach Auffassung der ABST nicht ohne Beanstandung. Die jährliche Mietsteigerung von 4 % suggeriert vordergründig die Finanzierbarkeit eines Eigenheimes aufgrund der Einsparung der Miete. Tatsächlich weisen jedoch die Mieten in Mecklenburg-Vorpommern seit 1998 und in Schwerin seit zwei Jahren ein stabiles Niveau vor. Zudem wirkt sich der derzeitige Leerstand an Mietwohnungen kostendämpfend in Bezug auf den Mietsektor aus, zugleich zeigen sich erhebliche Rückgänge bei den Neubauten.
Es wurde bereits eine Abmahnung veranlasst. Am Montag forderte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Auf den Internet-Seiten www.schwerin50plus.de wird das Familienhaus "Klassik Schwerin" mit dem Hinweis "schlüsselfertig Maler- und Tapezierarbeiten" angeboten. Im Hausprospekt hingegen sind diese Kosten zusätzlich zu den Hauskosten in den Nebenkosten enthalten.


 
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