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Oberbürgermeisterwahl in der Landeshauptstadt Schwerin

Geschrieben am 15.04.02 um 16:04


In seiner zweiten öffentlichen Sitzung am 17. April 2002 wird der Gemeindewahlausschuss das endgültige Ergebnis der Wahl feststellen.

Er hat dabei unter anderem festzustellen, wie viele Stimmen auf jeden Bewerber entfallen sind und welcher Bewerber gewählt ist oder welche beiden Bewerber für die Stichwahl zugelassen sind.
Eine Stichwahl ist erforderlich, wenn nicht ein Bewerber die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (50 Prozent plus 1 Stimme der abgegebenen gültigen Stimmen) auf sich vereinigt. Der Termin für eine Stichwahl liegt dann 14 Tage nach dem Hauptwahlgang. Das wäre der 28. April 2002. Die Wahlberechtigten Schwerins sind dann aufgerufen, in dem für sie zuständigen Wahllokal unter Vorlage der für den Hauptwahlgang versandten Wahlbenachrichtigungskarten zu wählen. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, so genügt es, zum Urnengang den Personalausweis oder den Reisepass mitzubringen.
Wahlberechtigte, denen für den Hauptwahlgang Unterlagen der Briefwahl zugesandt wurden, erhalten für den "zweiten Wahlgang" erneut Unterlagen zur Briefwahl. Wer sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Schwerin aufhält, kann bei der Wahlbehörde formlos die Unterlagen der Briefwahl anfordern. Die Wahlbehörde erteilt auch bei sonstigen Fragen zur Wahl Auskunft: Stadthaus, Am Packhof 2-6, Telefon 03 85 / 5 45 - 13 52 (Fax: 03 85 - 5 45 - 17 49).
Die Stadtvertretung wird in ihrer zweiten Sitzung nach der Wahl voraussichtlich im Juni rechtliche Aspekte der Wahl bewerten.
Oberbürgermeister Johannes Kwaschik dankt allen Bürgern, die am gestrigen Tage ihre Stimme abgegeben haben: "Damit haben Sie von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, erstmals ihren Oberbürgermeister direkt zu wählen und sich an der politischen Willensbildung in unserer Landeshauptstadt beteiligt".


 
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