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Aktueller Mietspiegel 2004/2005 gibt Auskunft über Wohnungsmarkt

Geschrieben am 03.12.03 um 18:06


Druckfrisch liegt der aktuelle Mietspiegel für 2004/2005 vor.

Wenn Sie für die Anmietung oder die Vermietung einer Wohnung die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete als Entscheidungshilfe benötigen oder im Falle einer geplanten Mieterhöhung diese als Mieter überprüfen, dann ist dieser Mietspiegel unerlässlich. Für ihn wurden frei vereinbarte Mieten von Januar 2000 bis August 2003 statistisch ausgewertet. Daten von insgesamt 3.868 Mietwohnungen sind dabei erfasst. Diese Anzahl reicht aus, um sichere Angaben über die ortsübliche Vergleichsmiete zu machen. Gernot Egdorf, Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt: "Wir haben festgestellt, dass das Mietniveau in Schwerin kaum gestiegen ist, aber die Ausstattung der Wohnungen besser geworden ist. Bei diesem Mietspiegel spielt erstmals auch die Lage der Wohnung eine Rolle." Die Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken für eine 55 m² große Wohnung je nach Ausstattung und Lage zwischen 2,50 und 6,90 € pro Quadratmeter Wohnfläche.
Im nicht sanierten Altbau bei einfacher Ausstattung (Kohleheizung, Einfachverglasung) bewegen sich die Quadratmeterpreise zwischen 2,50 und 3,30 €. Im modernisierten Altbau bei sehr guter Ausstattung (Fußbodenheizung, exklusive Sanitär- und Kücheneinrichtung) liegen die Mieten im Bereich zwischen 5,7 und 6,90 €. Dies allerdings sind extreme Bereiche. Die durchschnittlichen Quadratmetermieten liegen für den sanierten Altbau bei 5,00 und dem Neubau bei 4,80 €, für den nicht sanierten Altbau und den nicht sanierten komplexen Wohnungsbau bei 3,60 €. Die Mieten im sanierten komplexen Wohnungsbau betragen je nach Ausmaß der Sanierung und der Lage 3,90 bis 5,45 € pro Quadratmeter. Demzufolge sind die Mieten im nicht modernisiertem Altbau um 4 % und in der Baualtersklasse 1960 bis 1990 um 3 % pro Jahr angestiegen. Keine Veränderungen ergaben sich im modernisierten Altbau und in Neubauten (Baujahr ab 1991 ) sind die Mieten um 2% gesunken. Für den Mietspiegel, der alle zwei Jahre neu erarbeitet wird, wurde die Nettokaltmiete (ohne Betriebs- und Heizkosten) zugrunde gelegt.
Nicht als Wohnraum vermietete Wohnungen und preisgebundener Wohnraum sind im Mietspiegel nicht berücksichtigt. Darüber hinaus wurden folgende Mietbestände wie Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern und in nicht abgeschlossenen Wohnungen, Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch, möblierter Wohnraum in der Wohnung des Vermieters nicht eingearbeitet. Das gleiche gilt für Wohnraum in Studenten- und Jugendwohnheimen und aus Sonderprogrammen wie beispielsweise "Junges Wohnen" und "Betreutes Wohnen".
Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter Mitwirkung von DMB Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V., Haus und Grund Schwerin e.V., Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Landesgeschäftsstelle Schwerin, Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH, Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG, Wohnungsgenossenschaft Schwerin - Lankow eG, Schweriner Wohnungsverwaltung, dem städtischen Amt für Soziales und Wohnen und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und am 20. November 2003 einvernehmlich beschlossen worden. Durch ihn soll eine Transparenz auf dem Wohnungsmarkt erreicht und Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Mietspiegel ist auch eines von vier Begründungsmitteln für ein Mieterhöhungsverlangen.
Der Mietspiegel ist im Internet unter www.schwerin.de zu finden und kann im Bürgercenter für eine Schutzgebühr von 1 Euro erworben werden.

 
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