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Bewohner und Gewerbetreibende aufgepasst:

Geschrieben am 12.12.03 um 14:02


Neubeschilderung der Bewohnerparkzone A

Wegen der gesetzlichen Neuregelung des Bewohnerparkens wurde die Beschilderung in der Bewohnerparkzone A überprüft. Änderungen werden in den nächsten Wochen vorgenommen.
Durch den Gesetzgeber wurde beispielsweise neu vorgegeben, dass werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der Parkfläche für Bewohner reserviert werden darf.
Dies hat das Ausweisen weiterer Mischparkplätze zur Folge, die durch Bewohner und Kurzparker tagsüber gleichermaßen genutzt werden. Die Mischparkplätze werden durch Parkscheinautomaten bewirtschaftet.
Gleichzeitig wird die Zeitspanne, in denen Bewohner bevorzugt Parken können, von 8 bis 18 Uhr auf 8 bis 19 Uhr erweitert. Die Nachtzeit auf den Mischparkplätzen bleibt wie bisher ungeregelt.
Neben den Mischparkplätzen werden in besonders sensiblen Bereichen Parkplätze ausgewiesen, die ausschließlich für Bewohner reserviert sind. Von den insgesamt 550 im Gebiet zur Verfügung stehenden Parkplätzen stehen 234 ausschließlich für Bewohner zur Verfügung. 309 Parkplätze werden mit Parkscheinautomaten tagsüber bewirtschaftet. So soll beispielsweise der Schlachtermarkt als verkehrsberuhigter Bereich mit 43 Parkplätzen im Mischprinzip ausgewiesen werden. Das Marktreiben wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Neue Schilder werden im Dezember und Januar angebracht.
Die Verkehrsbehörde der Landeshauptstadt Schwerin bittet daher alle Verkehrsteilnehmer, ganz besonders die Bewohner und Gewerbetreibenden in der Zone A sich auf die teilweise neuen Regelungen einzustellen.
Weitere Neuregelungen in den anderen Bewohnerparkzonen C, D und E folgen.

 
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