Wirtschaftskammern in MV: Schlussfolgerung des Landesdatenschutzbeauftragten nicht nachvollziehbar

Der Landesdatenschutzbeauftragte Karsten Neumann hat in seiner Presseerklärung vom 30. Januar 2008 zu einer von ihm initiierten Umfrage unter 1.008 Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern dargestellt, dass die technische Datensicherung in den hiesigen Unternehmen teilweise gravierende Mängel aufweise.

Die Darstellung kann von den beiden Handwerkskammern und den drei Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht nachvollzogen werden.

Der Datenschutzbeauftragte hatte die Auswertung des Umfrageergebnisses vorab mit den Kammern im Dezember besprochen. Dabei zeigte sich, dass viele Unternehmen sogar über Datenschutzbeauftragte verfügen, obwohl sie zu deren Bestellung gar nicht verpflichtet gewesen waren. In der Aussprache wurde seitens der Wirtschaftskammern bemängelt, dass die Fragen zu ergebnisoffen gestellten wurden, so dass eine präzise Beantwortung für die Unternehmer nur schwer möglich gewesen sei. Alle Beteiligten waren sich darin einig, darunter auch Vertreter der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. mit Sitz in Bonn, einer Einrichtung zur Beratung und Unterstützung der Datenschutzbeauftragten, dass die Datenschutzmaßnahmen unserer Unternehmen als positiv zu bewerten seien. Insoweit erstaunt die Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten um so mehr. Nicht völlig ausgeschlossen ist daher ein „Hereinschwappen“ der Diskussion um die finanzielle und personelle Ausstattung der Datenschutzbehörden in Schleswig-Holstein.

Ferner ist unverständlich, dass das Ergebnis einer solchen Umfrage herangezogen wird, um jetzt durch die Hintertür wieder Forderungen nach einem Datenschutzaudit zu stellen. Zu recht ist dessen Einführung von der Landesregierung nicht umgesetzt worden. Es ist nicht nur mit einem erhöhten Bürokratieaufwand gerade für Kleinunternehmen verbunden, zudem verursacht es Kosten in fünfstelliger Höhe. Die Wirtschaftkammern betonen nochmals, dass die Beachtung des Datenschutzes in den Unternehmen einen sehr hohen Stellenwert besitzt. Hilfestellung erhalten die Unternehmen sowohl beim Landesdatenschutzbeauftragten als auch bei den Kammern. In der Vergangenheit haben die Wirtschaftskammern und die Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten auf dem Gebiet des betrieblichen Datenschutzes gut zusammengearbeitet. Diese Kooperation gilt es für die Zukunft sachorientiert und konstruktiv auszubauen.

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