Zeit für Selbstständige wird eng

KKH: Krankengeld jetzt absichern!

Für rund 1,5 Millionen Selbstständige läuft die Zeit. Denn Anfang 2009 wird das gesetzliche Krankentagegeld in der jetzigen Form gestrichen. Wer als Selbstständiger freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält ab dem 1. Januar im Krankheitsfall keinen Verdienstausfall mehr. „Das möchte die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) mit ihren neuen Krankengeldtarifen verhindern“, so Sven Gäsert, Leiter des Servicezentrums der KKH in Schwerin.

Es gibt zahlreiche Beispiele, wie Selbstständige durch eine Erkrankung plötzlich ihre Existenzgrundlage verloren haben. „Eine zusätzliche Absicherung ist unbedingt notwendig, um die gesetzliche Versorgungslücke zu sichern“, betont Gäsert. Bei der KKH versicherte Selbstständige können den Krankengeld-Wahltarif ab 3,80 Euro im Monat vereinbaren. Sven Gäsert: „Die neuen Krankengeld-Tarife der KKH bieten maximale Flexibilität in Bezug auf die Krankengeldhöhe und -bezugsdauer.“

Für das Krankengeld können Selbstständige zudem je nach Wunsch einen unterschiedlichen Zahlungsbeginn wählen. Mit dem Abschluss eines Wahltarifs binden sich die Versicherten drei Jahre an ihre Krankenkasse. Die KKH bietet bei einer Nichtinanspruchnahme von Leistungen nach dem ersten Jahr fünf Prozent und nach dem zweiten Jahr zehn Prozent Beitragsfreiheit für den Wahltarif an. Zusätzlich zahlen Selbstständige bei Abschluss eines Wahltarifes bei der KKH während des gesamten Krankengeldbezuges keine Krankenversicherungsbeiträge. Außerdem erhalten Mitglieder, die aus ihrer selbstständigen Tätigkeit Verluste erzielen, ein kalendertägliches Krankengeld in Höhe von 20 Euro.

„Die KKH ist damit auch im Bereich Krankengeld ein dynamischer und günstiger Krankenversicherer für die bei ihr versicherten Selbstständigen“, sagt der Leiter des KKH-Servicezentrums in Schwerin. Hier ist auch die neue „Krankengeld“-Broschüre erhältlich.

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