Ab 4. Mai Alkoholverbot auf dem Marienplatz

Ordnungsbehörde und Polizei kündigen Kontrollen an

Auf dem Marienplatz in Schwerin tritt  ab 4. Mai 2009 ein Alkoholverbot in Kraft. Die entsprechende Rechtsverordnung sieht vor, dass das Konsumieren alkoholhaltiger Getränke auf den öffentlich zugänglichen Flächen des Platzes ganztägig  (00:00 Uhr – 24:00 Uhr)  verboten ist. Das Verbot bezieht sich auch auf das Mitführen von Alkohol, wenn konkret die Absicht zu erkennen ist, dass dieser auf dem Marienplatz  konsumiert werden soll. Ausnahmen gibt es  für ausdrücklich von der Verwaltung genehmigte Veranstaltungen oder besondere Ereignisse.

„Wir betrachten die alkoholfreie Zone auf dem Marienplatz als Modellprojekt, mit dem wir Erfahrungen sammeln  wollen, was sich mit solchen Verboten erreichen lässt. Deshalb ist die Rechtsverordnung bis zum 30. Oktober befristet worden. Anschließend werden wir gemeinsam mit der Stadtvertretung und der Polizei die gesammelten Erfahrungen analysieren und bewerten.  Danach werden wir  entscheiden, ob das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen fortgeführt werden soll, ausläuft oder gegebenenfalls ausgeweitet wird“, so  Ordnungsdezernent Hermann Junghans.

Bei der Kontrolle des Trinkverbots  soll  eine maßvolle, aber konsequente Linie gefahren werden. „Im Vordergrund steht nicht das Verhängen von Bußgeldern, sondern die Prävention“, sagt Junghans.  „Wir wollen zunächst mit mündlichen Verwarnungen arbeiten. Erst wenn einzelne Personen das Alkoholverbot wiederholt  ignorieren, sollen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.“ In diesem Falle können laut Rechtsverordnung Geldbußen von bis zu 500 Euro verhängt werden.

Polizei und der KOSD werden diese Verordnung gemeinsam durchsetzten. Hierzu werden die Vollzugsbeamten von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst über Handlungsrichtlinien entsprechend geschult.

„Die Polizei wird die Kontrollmaßnahmen des KOSD und die Präsenz auf dem Marienplatz sowie im angrenzenden Stadtinnenbereich intensiv unterstützen“ so Polizeidirektor Wilfried Kapischke, Leiter der PI Schwerin. Dies soll insbesondere auch durch den Einsatz gemeinsamer Fußstreifen der Polizei mit dem KOSD erreicht werden.

Anlass des Modellprojekts waren Ausschreitungen betrunkener und gewaltbereiter Jugendlicher beim „Public Viewing“ während der Fußball-Europameisterschaft. Die Landeshauptstadt verspricht sich mit dem Alkoholverbot auch eine Signalwirkung.

Junghans: „Übermäßiger Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit führt regelmäßig zu Situationen, in denen Passanten durch Pöbeleien und verbale Angriffe erheblich belästigt werden. Solche Zwischenfälle sollen gerade mit Blick auf Tausende von BUGA-Besuchern in der Landeshauptstadt vermieden werden.“

Nach oben scrollen