AHRENDT: Ja, wir können Insolvenzrecht

Zum Kabinettsbeschluss zum Insolvenzrecht und zum anhaltenden Streit über den Einsatz externer Berater erklärt der Insolvenzrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

CADer anhaltende Streit über externe Berater lenkt von den eigentlichen Problemen ab und überdeckt den Handlungsdruck, der beim Insolvenzrecht besteht. Der Beschluss des Kabinetts, die Ausnahmeregelung, dass eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz führt, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht, um drei Jahre zu verlängern, geht in die falsche Richtung. Entweder ein Unternehmen ist insolvent, oder es ist es nicht. Ein bisschen pleite gibt es genauso wenig wie ein bisschen schwanger. Mit einer befristeten Änderung des Überschuldungsbegriffs ist keine Rechtssicherheit zu schaffen.

Noch größer ist der Handlungsdruck im Bereich Bankeninsolvenzen. Im Februar beauftragte das Kabinett das Wirtschafts- und das Justizministerium, Alternativen zur Enteignung auszuarbeiten. Herausgekommen ist dabei nichts. Sollte demnächst erneut eine Bankenpleite drohen, stünde der Bund mit leeren Händen da. Dabei hat es an Vorschlägen nicht gefehlt. So hat die FDP-Fraktion ein Positionspapier zum Thema Bankeninsolvenzen vorgelegt. Dieses sieht die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens bei Unterschreiten bestimmter Mindestwerte vor. Ziel ist die Reorganisation einer krisengefährdeten Bank weit im Vorfeld bisheriger Maßnahmen, um einen flächendeckenden Vertrauensschaden zu vermeiden. Aus gegebenem Anlass sei der Hinweis erlaubt, dass das Konzept ganz ohne fremde Hilfe erarbeitet worden ist. Für die FDP gilt: Wir können Insolvenzrecht.

Doreen Siegemund

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