Arbeitslosengeld II – Hilfe für Leistungsempfänger

Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II (SGB II), das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt (Empfänger des Arbeitslosengeldes II), begleitet der Ausschuss für Soziales und Wohnen seit Januar 2005 die Umsetzung.

Monatlich hat die Verwaltung dem Ausschuss dazu berichtet. Auch vor Ort in den Räumen der ARGE am Margaretenhof haben sich die Mitglieder im Dezember informiert. Hauptaugenmerk des Ausschusses liegt dabei bei der durch die Verwaltung erarbeiteten Richtlinie über die Angemessenheitsgrenzen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung, die nach dem SGB II berücksichtigt werden können. Die hierzu notwendige Prüfung und Entscheidungspraxis ist ebenfalls Schwerpunkt der Ausschussarbeit.

„Daher bieten wir eine zusätzliche Möglichkeit für Leistungsempfänger an, die Probleme haben und sich selbst nicht in der Lage sehen, ihre Anliegen eigenständig mit den zuständigen Mitarbeitern der ARGE zu klären“, sagt Ausschussvorsitzende Erika Sembritzki. „Die Sprechstunde findet am 5. September, 7. November und 5. Dezember 2007, jeweils in der Zeit von 11 bis 13 Uhr, im Stadthaus, Am Packhof 2-6, im Raum 4022, statt. Im August sei keine Sprechstunde vorgesehen. Für den Monat Oktober werde eine Sprechstunde nur bei Bedarf angeboten. Zugleich weist Erika Sembritzki darauf hin, dass „in der Sprechstunde nicht rechtlich beraten oder getroffene Entscheidungen der ARGE überprüft werden“.

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