Bürgerinitiative Offener Schlossgarten widerspricht Darstellung der Stadt

Bürgerinitiative Offener Schlossgarten widerspricht Darstellung der Stadt zur Einziehung der Wegerechte im Schlossgarten

Die Stadt Schwerin will, dass die Straßen im Schlossgarten (Lenné- und Burgseestraße) zum großen Teil dauerhaft als Verkehrsweg eingezogen werden. Die Stadtverwaltung will damit nach eigener Aussage klare Verhältnisse schaffen. „Nun will niemand in der Bürgerinitiative, dass Autos durch den Schlossgarten fahren. Eine Einziehung einer Straße bedeutet aber, dass kein öffentliches Wegerecht mehr existiert – und das betrifft nicht nur Autos, sondern auch Fahrradfahrer und Fußgänger“, so Gerhard Reichert, der Sprecher der BI. Bezeichnend sei, dass die Stadt darauf verweist, dass das Land als Eigentümer der Flächen lediglich eine „Option“ zur weiteren Nutzung der Burgsee- und Lennéstraße im Schlossgarten für Radfahrer und Fußgänger gewährt habe. „Das zeigt aus unserer Sicht, worauf das ganze hinauslaufen kann: Das Land als Eigentümer ist frei, diese Option ganz oder teilweise zurückzunehmen, wenn es andere Pläne hat. Und dann kommen die Schweriner eben vielleicht mit dem Fahrrad oder zu bestimmten Zeiten nicht mehr durch den Schlosspark. Es ist für mich unverständlich, dass die Stadtverwaltung ein so wichtiges öffentliches Wegerecht für ihre Bürgerinnen und Bürger aufgeben will“, meint Reichert. Der Schlossgarten sei eben nicht nur ein Park, sondern auch ein wichtiger Verkehrsweg, den tausende Schweriner täglich brauchen. „Lassen Sie uns deutlich machen, dass wir es nicht einsehen, dass uns Durchgangsrechte genommen werden, ohne dass dafür einleuchtende Gründe genannt werden“, appelliert Reichert an alle Schwerinerinnen und Schweriner.

Einwendungen gegen die Einziehung können schriftlich oder zu Protokoll bei der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, Zimmer 4037, bis spätestens 13. Juni erhoben werden. Danach müssen Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden. Die BI Offener Schlossgarten hofft, dass möglichst viele Einwohner der Stadt schriftlich deutlich machen, dass sie mit der geplanten Einziehung nicht einverstanden sind.

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