BUGA-Highlight schon jetzt begehrt – Interessenten für Pontonelemente

Sie wird eine der ganz großen Attraktionen der Bundesgartenschau 2009 sein – die Schwimmende Brücke über die Schlossbucht des Schweriner Sees.

Ermöglicht sie doch einen 325 m langen Spaziergang über das Wasser. Leider wird der nur während der BUGA zu erleben sein. Die Pontons müssen nach Ende der Ausstellung wieder abgebaut werden.

Deshalb wird schon jetzt nach Nachnutzungsmöglichkeiten der rund 20 m langen und vier Meter breiten Brückenelemente gesucht. „Die ersten Interessenten haben sich bereits gemeldet“, sagte der Schweriner Baudezernent Wolfram Friedersdorff. „Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.“ Sowohl Einzelpersonen als auch Vereine sind bereits an die Stadt herangetreten. „Die Bürgermeisterin von Senftenberg möchte am liebsten gleich die gesamte Schwimmende Brücke kaufen.“ In der Lausitzer Seenlandschaft sollen neue Fremdenverkehrsangebote geschaffen werden.

Was aus den großen Pontons wird, ist aber noch nicht entschieden. „Am liebsten würden wir sie auf dem Schweriner See einsetzen“, so  Friedersdorff. „Auch eine Nutzung für Schwimmende Häuser auf dem Ziegelsee wäre denkbar. Bisher haben wir aber noch keinen Investor gefunden, der die Elemente für den Ausbau der hiesigen wassertouristischen Infrastruktur hier nutzen will.“

Klar ist dagegen bereits die Wiederverwendung von acht kleineren, nur 2,50 m breiten Pontons. Sie werden beim Segelclub Schlossbucht Schwerin e.V. als neue Steganlage verankert.

Die Schwimmende Brücke wird Anfang kommenden Jahres installiert. Nach der Bundesgartenschau werden die Pontons wieder abgebaut. Dafür gibt es mehrere genehmigungsrechtliche Gründe.

Der Schweriner See ist eine Bundeswasserstraße. Daher hat hier die Berufsschifffahrt absoluten Vorrang. Ihre „Leichtigkeit“, wie es im Gesetz heißt, darf nicht eingeschränkt werden. Das gilt auch für Sportboote. Das könnte aber bei einer dauerhaft in der Schlossbucht liegenden Pontonbrücke der Fall sein.

Außerdem ist der Schweriner See EU-Vogelschutzgebiet. Aus umweltrechtlichen aber auch aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wurde die Genehmigung für die Schwimmende Brücke nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt.

Letztendlich müsste die Brücke auch Unterhalten werden. Das Geld dafür ist aber in keinem Haushalt enthalten.

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