IHK – Das Teilzeit- und Befristungsgesetz

Teil 1: Das befristete Arbeitsverhältnis

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist ein flexibles Instrument für den Arbeitgeber. Doch führen Fehler beim Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages in der Regel dazu, dass ungewollt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Veranstaltung Das Teilzeit- und Befristungsgesetz, die am Mittwoch, dem 19.11.2008, 18:00 bis 20:00 Uhr, in der IHK zu Schwerin, Schlossstr. 17, Empore, stattfindet, gibt einen Überblick über die möglichen Befristungsgründe und zeigt anhand aktueller Rechtsprechung, worauf bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Verlängerung einer Befristung geachtet werden muss.. Hierzu sind interessierte Unternehmen herzlich eingeladen. Als Referent steht Sebastian Bobinski, Rechtsanwalt, Leiter der Geschäftsstelle Schwerin, Arbeitgebervereinigung Lübeck-Schwerin e. V., zur Verfügung. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-152, e-mail: fahden@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.

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