IHK-Publikation – Schuldner sollen schneller zahlen –

Trotz verbesserter Zahlungsmoral werden in Deutschland fällige Geldforderungen nach wie vor oft nur zögerlich oder gar nicht bezahlt.

Marktstarke Schuldner, dazu gehört auch die Öffentliche Hand, nutzen ihre Marktstellung aus und zahlen ihre Schulden erst lange Zeit nach Fälligkeit oder lassen sich sogar verklagen. Auf diese Weise erlangen sie auf Kosten ihrer Gläubiger zinslose Kredite, ohne dafür Sicherheiten stellen zu müssen. „Nachteilig betroffen sind davon vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die wenig Eigenkapital haben und sich daher die erforderliche Zwischenfinanzierung nicht leisten können“, stellt Siegbert Eisenach, Geschäftsbereichsleiter Recht/Fair Play der Schweriner IHK, fest.

Diese Entwicklung kann sich in der Folge der Finanzmarktkrise in den nächsten Monaten deutlich verschärfen. Sie führt bei den betroffenen Unternehmen zu Liquiditätsschwierigkeiten, zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit und kostet die Wirtschaft somit Milliardenbeträge. Nicht selten werden lebensfähige Unternehmen nur deshalb insolvent, weil sie unberechtigt zurückgehaltene Forderungen nicht zwischenfinanzieren können.

Den negativen Folgen sinkender Zahlungsmoral wollte der Gesetzgeber bereits durch das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ vom 30.03.2000 begegnen. Um diese Entwicklung weiter aufzuhalten und die Situation zu verbessern, hat der Gesetzgeber jetzt das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG) erlassen, das am 01.01.2009 in Kraft tritt. Mit dem FoSiG wurden viele Änderungen des Beschleunigungsgesetzes modifiziert, weiterentwickelt und teilweise auch wieder zurückgenommen. Das Gesetz gilt in der Mehrzahl seiner Neuregelungen nicht nur für den im Vordergrund stehenden Baubereich, sondern für alle Leistungen, die den Werkvertrag des BGB zur Rechtsgrundlage haben. Durch die genannten Gesetze stehen den Gläubigern bereits heute eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten zur Absicherung ihrer Zahlungsansprüche zur Verfügung, die in der vorliegenden Publikation vorgestellt und erläutert werden.

„An der wirtschaftlichen Dominanz der Geschäftspartner wird sich natürlich auch durch das Forderungssicherungsgesetz nichts ändern. Deshalb ist es immer besser, sich bereits bei Vertragsschluss durch Schlichtungsklauseln und andere Maßnahmen abzusichern“, warnt Siegbert Eisenach vor überzogenen Erwartungen.

Die IHK-Publikation ´Schuldner sollen schneller zahlen´ (40 Seiten, DINLang) ist zum Preis von 5,00 Euro bei der IHK zu Schwerin, Geschäftsbereich Recht/Fair Play, Telefon: (03 85) 51 03-152 oder E-Mail: fahden@schwerin.ihk.de bzw. auf den IHK-Internetseiten unter: http://www.ihkzuschwerin.de/ihksn/Publikationen_Shop/Daten/Recht/Schuldner.html bestellbar.

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