IHK-Seminar zum Infektionsschutzgesetz und zur Lebensmittelhygiene

21.02.2008 von 16.00 Uhr, Schloßstr. 17, IHK zu Schwerin

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Arbeitgeber im Lebensmittelbereich ihre Mitarbeiter einmal jährlich gem. § 43 Abs. 4 über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehren. Sie selbst sind auch in der Pflicht, sich das entsprechende Wissen dafür anzueignen und zu aktualisieren. Auch eine Schulung der Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, ist nach § 4 Abs. 2 der Lebensmittelhygiene-Verordnung notwendig.
Die IHK zu Schwerin führt in diesem Zusammenhang am Donnerstag, dem 21.02.2008 von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Schloßstr. 17 in Schwerin ein Seminar durch, das die Arbeitgeber der Branche in die Lage versetzen soll, ihre eigenen Mitarbeiter zu schulen. Darüber hinaus besteht für Unternehmer, die aus unterschiedlichen Gründen ihre eigenen Arbeitnehmer nicht schulen können, die Möglichkeit, diese zu diesem Seminar delegieren.

Anmeldungen für Interessierte bei der IHK zu Schwerin, Tel.: (03 85) 51 03-123, Fax: (03 85) 51 03-136, e-mail: mans@schwerin.ihk.de oder direkt online unter www.ihkzuschwerin.de, Rubrik ´Veranstaltungen´.

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