Illegale Entsorgung von Gartenabfällen schädigt Umwelt

Hobbygärtner können Recyclinghöfe nutzen Wohin mit dem Grünschnitt? Das fragen sich in diesen Tagen viele Gartenbesitzer. Und manche entscheiden sich dann für die illegale  Entsorgung auf angrenzenden Grün- oder Waldflächen, die sich auf diese Weise zu kleinen „Abfalldeponien“ entwickeln. Die Umweltbehörde der Landeshauptstadt  weist darauf hin, dass solche Handlungen nicht nur verboten sind, sondern auch die Umwelt schädigen.

Was viele Hobbygärtner nämlich nicht wissen: Auf naturnahen Flächen bewirken Ablagerungen von Grasschnitt und Laub eine lokal massive Nährstoffanreicherung, die die biotypische Pflanzendecke mit der hier lebenden Tiergemeinschaft zerstört. Die  illegale Entsorgungen von Gartenabfällen verstößt  gegen das Abfall- und häufig das Naturschutzrecht und wird durch die Verwaltungsbehörde ordnungsrechtlich verfolgt und geahndet. Untersagt ist im gesamten Stadtgebiet aber auch das Verbrennen von Gartenabfällen. Ordnungsgemäß entsorgt werden Gartenabfälle über eine Kompostierung im eigenen Garten oder sofern dies nicht möglich ist über die Anlieferung in den Recyclinghöfen oder die Bio-Tonnen. Die hierfür eventuell notwendigen Papiersäcke sind für 30 Cent beim Kundencenter der Stadtwerke oder in den Recyclinghöfen erhältlich. Auch die lose Anlieferung von Grünschnitt bei den Recyclinghöfen ist möglich. Dann wird  die Entsorgung nach Auskunft der Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin 30 Cent pro 100 Liter kosten.

Weitere Tipps und Hinweise gibt es in der neuen Ordnungsfibel der Landeshauptstadt, die ab sofort im BürgerBüro des Stadthauses, in den Bibliotheken, im Kulturinformationszentrum (KIZ) sowie in den Stadtteilbüros Neu Zippendorf und Mueßer Holz erhältlich ist. Darüber hinaus liegt der Ratgeber in Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs Schwerin aus. Weiterhin können Interessierte die Ordnungsfibel im Internet unter www.schwerin.de oder telefonisch unter 545-2222 kostenfrei bestellen.

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