KKH-Krankengeld-Kompass – Was Ihnen zusteht – Was Sie tun müssen

Schnell ist es passiert: ein Fehltritt auf der Leiter beim Frühjahrsputz oder ein unglücklicher Sturz vom Fahrrad im dichten Straßenverkehr, und schon ist man für Wochen arbeitsunfähig.

Ob durch einen Unfall oder auch eine Krankheit: Die Zahl der Krankmeldungen von Versicherten ist in 2008 erneut gestiegen, wie neueste Zahlen aus dem Haus der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) belegen. Dabei waren die Fehlzeiten in Berlin im bundesweiten Vergleich mit Abstand am höchsten.

„In der Regel zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen das Gehalt oder den Lohn weiter. Danach erhalten unsere Versicherten von der KKH Krankengeld“, erklärt Sven Gäsert, Leiter des KKH-Servicezentrums in Schwerin. Anspruch auf Krankengeld besteht auch für Mitglieder, die stationär im Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.

Wer hingegen über sechs Wochen hinaus Arbeitsentgelt bezieht oder andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsunfähigkeit nicht oder zu spät melden. Die Meldung muss beim Arbeitgeber und bei der KKH innerhalb einer Woche eingegangen sein.

Ziel des Krankengeldes ist es, den Einkommensausfall im Krankheitsfall abzufangen. Versicherte erhalten im Allgemeinen 70 % ihres Bruttoverdienstes, wie Gäsert erläutert. „Das Krankengeld darf das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt jedoch nicht übersteigen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.“ Gezahlt wird Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Auch berufstätige Eltern, die ein pflegebedürftiges krankes Kind daheim zu versorgen haben, erhalten Krankengeld, das so genannte Kinder-Krankengeld.

Längere Ausfallzeiten verschlechtern allerdings die finanzielle Lage. „Wer beispielsweise 1.500 € netto im Monat verdient, hat während des Bezugs von Krankengeld täglich rund 12 € weniger im Portemonnaie“, rechnet Sven Gäsert vor. Daher empfiehlt es sich, bei längerer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeits-Manager der KKH einzuschalten. Sie beraten und betreuen Erkrankte und koordinieren medizinische Maßnahmen mit Ärzten und Gesundheitseinrichtungen. „Auf diese Weise lassen sich Behandlungen mitunter beschleunigen. Der Patient gesundet schneller, und der raschere Wiedereinstieg ins Berufsleben verbessert auch die finanzielle Situation.“

Weitere Auskünfte rund um das Thema Krankengeld erhalten Versicherte im KKH-Servicezentrum in Schwerin, Mecklenburgstr. 20 oder unter der Telefonnummer
0385 512718.

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