Meister-BAföG wesentlich verbessert

Handwerkskammer Schwerin: „Leistung lohnt sich“

Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen für Weiterbildungswillige deutlich verbessert. Mit dem neuen Meister-BAföG lösen Bund und Länder eine Zusage des Bildungsgipfels 2008 ein. Allein in den nächsten vier Jahren werden etwa 272 Millionen zusätzlich in die Fortbildung investiert. Die Handwerkskammer Schwerin geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Meister-BAföG daher in den nächsten Jahren deutlich steigen wird.

Mit dem neuen Meister-Bafög erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten. Wer bereits eine Aufstiegsförderung aus eigener Tasche finanziert hat oder anderweitig gefördert wurde, ist nun anspruchsberechtigt. Bisher war eine erneute Unterstützung für die Fortbildung nicht möglich. Auch Migranten können gefördert werden, sofern sie eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Neu ist, dass es nicht mehr darauf ankommt, ob sie vorher berufstätig waren.

Die Förderung wird zudem stärker am Erfolg der Fortbildungsmaßnahme orientiert. Alle, die die Prüfung bestehen, erhalten einen Darlehensteilerlass in Höhe von 25 % des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens. Ein Rechenbeispiel:

Betragen die Gesamtkosten einer Fortbildung beispielsweise 10.000 Euro, so erhalten erfolgreiche Teilnehmer statt der bisherigen 3.050 Euro (30,5 %) künftig 4.787 Euro (rund 48 %) der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat erstattet.

Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden ab dem 1. Juli stärker honoriert. Bislang wurde ab einer Einstellung von mindestens zwei Personen ein Darlehenserlass in Höhe von 66 Prozent

gewährt. Mit dem neuen Gesetz reicht bereits die dauerhafte Einstellung eines einzigen neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden, um einen Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent zu erhalten.

Für Kammer-Hauptgeschäftsführer Edgar Hummelsheim ist die geplante Verbesserung ein willkommener Rückenwind für die vom Wirtschaftsministerium und den beiden Handwerkskammern im Land initiierte Meisterkampagne „Besser ein Meister“: „Zu unseren vielen guten Argumenten, warum junge Handwerker ihre Laufbahn mit dem Meister krönen sollten, gesellen sich nun noch deutlich verbesserte Finanzierungskonditionen. Damit können wir jetzt noch überzeugender für den Top-Karriereweg im Handwerk werben, die Fachkräftesituation im Land verbessern und die Betriebsnachfolge sichern.“

Aus Sicht von Hummelsheim trägt der Gesetzentwurf auch der Vereinbarkeit von Berufskarriere und Familie besser Rechnung. Denn besondere Unterstützung erhalten nach dem Gesetzentwurf Fortbildungswillige mit Kindern. Der Erhöhungsbetrag pro Kind steigt von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte davon wird als Zuschuss gezahlt und nicht mehr wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich ist ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende vorgesehen.

Weitere Informationen: www.meister-bafoeg.info

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