Mit Licht sicher unterwegs

Monat Oktober: Wieder kostenlose Licht- und Scheibentests für alle Autofahrer

 
 lichttest2007bild1.jpgSchwerin (pb):  Studien zufolge ist nahezu jedes zweite Auto mit falscher oder defekter Beleuchtung unterwegs – gerade jetzt, wo der Herbst vor der Tür steht, ein Sicherheitsrisiko. Typisch für die Jahreszeit sind die frühere Dämmerung und die oft schlechten Witterungsverhältnisse mit Regen und Nebel, bei denen es auf die richtige und intakte Beleuchtung des Fahrzeugs ankommt. Auch 2007 ist der Oktober wieder Monat der „Lichttestwochen“. Der Beleuchtungstest wird bereits seit 1957 durchgeführt und ist eine Gemeinschaftsaktion mit der Deutschen Verkehrswacht und dem Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes.
 
Lichttest 2007: Bitte nicht so im öffentlichen Straßenverkehr Bild2So können in jedem der über 200 bundesweiten Carglas Service Center Autofahrer vom 01. bis zum 31. Oktober 2007 den kostenlosen Licht- und Scheibencheck durchführen lassen, um damit ihren Anteil zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu leisten. Beim Lichttest werden alle Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs überprüft und die Scheinwerfer gegebenenfalls richtig eingestellt. Geprüft werden Nebel- und Zusatzscheinwerfer, Begrenzungs- und Parkleuchten, Bremsleuchten, Schlussleuchten, Warnblinkanlage, Fahrtrichtungsanzeiger und Nebelschlussleuchte sowie außerdem Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage.
Aber nicht nicht nur die Carglas-Center führen den Lichttest durch, auch alle im Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes erfassten Autohäuser und Kfz.-Werkstätten führen den Lichttest 2007 durch. 
 
Lichttest 2007: So sieht man besser! Bild3Auch eine gründliche Überprüfung der Scheiben gehört bei Carglass zum Gratis-Service. Wer bereits einen Schaden an seinen Autoscheiben festgestellt hat, kann den Lichttest auch mit einer Reparatur bzw. einem Scheibenaustausch verbinden. Nach bestandener Prüfung bzw. nach Behebung von Mängeln kommt der Prüfaufkleber „Lichttest 2007“ auf die Windschutzscheibe. Dieser gilt bei den in diesem Zeitraum durchgeführten Polizeikontrollen als Nachweis für eine überprüfte Lichtanlage.

Gut Sehen und richtig gesehen werden, ein Beitrag zur Verkehrssicherheit!  Foto (2): P. Bohne

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