Partnervermittlung: Geschäft mit der Einsamkeit

In Deutschland gibt es Millionen Singles von denen ein großer Teil auf der Suche nach einer längerfristigen Beziehung ist.

Entsprechend vielfältig ist das Angebot von Partnervermittlungen. Es gibt Flirtportale und Partnerbörsen im Internet, die altbekannten Inserate in Tageszeitungen oder Zeitschriften sowie klassische Partnervermittlungsinstitute. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale belegen: Das Geschäft mit den einsamen Herzen boomt!

So meldete sich Frau G. telefonisch auf eine scheinbar private Annonce eines Herrn in einer Tageszeitung. Doch anstatt des Herren erschien eine Vertreterin eines Freizeitclubs bei ihr zu Hause und überredete Frau G. zur Unterzeichnung eines Vertrages über 2000 Euro. Dann erst sollte Frau G. nun endlich die Adresse des Herrn erfahren. Weit gefehlt, im Vertrag stand weder die gewünschte Adresse noch war von Partnervermittlung überhaupt die Rede, nur die Zahlung war klar geregelt. Da es sich hier um ein Haustürgeschäft handelt, widerrief Frau G. am nächsten Tag ihre Willenserklärung und kündigte mit sofortiger Wirkung. Jetzt ging der Ärger erst richtig los.

Ein Widerruf sei nach Aussage der Firma nicht möglich, da Frau G. die Vertreterin angeblich zu Vertragsgesprächen bestellt hatte. Weiter wird ausgeführt, dass eine Kündigung erst zum Ende der zweijährigen Vertragslaufzeit möglich sei, da ein Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft in einem Freizeitclub unterschrieben wurde und nicht die Vermittlung eines Lebenspartners Vertragsinhalt ist.

Tatsächlich ist die Vereinbarung zur „Vertragsbestellung“ unwirksam und der Widerruf wirksam. Deshalb blieb die Verbraucherin hart, zahlte nicht und widersprach auch dem gerichtlichen Mahnbescheid. Doch die Firma gab nicht auf, obwohl die angebliche Forderung inzwischen verjährt war, wurde Frau G. weiterhin zur Zahlung bedrängt. Ein angeblicher Schlichter klingelte unangekündigt an ihrer Wohnungstür und nötigte sie zu einem Vergleich über 1500 Euro. Völlig verängstigt und verzweifelt, ohne die Tragweite ihrer Unterschrift zu erahnen, unterzeichnete sie die vorgelegten Formulare.

Obwohl sie pünktlich die vereinbarten Raten auf die Vergleichssumme zahlte, wurde ihr dann ein Vollstreckungsbescheid über die ursprüngliche Vertragssumme zugestellt und im Anschluss beantragte die Firma noch die Kostenfestung der Gerichtsgebühren beim Amtsgericht.

Es ist kein bedauerlicher Einzelfall wissen die Juristen der Beratungsstelle Schwerin, der Neuen Verbraucherzentrale. Ein harmloser Anruf auf eine Zeitungsanzeige eines Partnersuchenden wird zum Alptraum und führt nicht selten zu hohen finanziellen Verlusten. Partnervermittlungsverträge sind jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar, deshalb konstruieren unseriöse Vermittler ihre Verträge als Clubmitgliedschaften, Freizeit- oder Kontaktbörsen.

Unser Rat: Unterschreiben Sie niemals unter Drängen die vorgelegten Verträge, lassen Sie sich die Unterlagen aushändigen, um diese in Ruhe und ohne Anwesenheit der Vertreter prüfen zu können. Und: Nutzen Sie die persönliche Beratung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

Empfehlenswert ist die Broschüre „Gesucht: Neue Liebe“, die Partnervermittlungen auf den Prüfstand stellt. Der Ratgeber kostet 9,90 Euro. Er kann über den Ratgebershop der Verbraucherzentrale unter www.nvzmv.de bestellt werden und wird für zusätzlich 2,50 Euro Porto gegen Rechnung zugeschickt.

Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

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