Plakatspendenaktion zum Weltkindertag im Foyer des Capitol am Weltkindertag

Am Samstag, den 20.09.2008, zum Weltkindertag führt das Capitol wieder eine Plakatspendenaktion zu Gunsten des Zeugenbegleitprogrammes des Kinderschutzbundes e.V. Kreisverband Schwerin durch.

Das Zeugenbegleitprogramm wird seit dem 01.08.2004 vom Deutschen Kinderschutzbund e.V. Kreisverband Schwerin angeboten.
Dieses Projekt ist eine Betreuung von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung. Projektleiterin ist Frau Schomann, eine qualifizierte Diplom – Sozialpädagogin.
Nur wenige Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexualisierter oder anderer Gewalt geworden sind sowie deren Angehörigen, haben eine Vorstellung, was bei einer Anzeigenerstattung zu beachten ist und welche Konsequenzen daraus resultieren.
Wenn eine Straftat zur Anzeige gebracht wurde, kann das Verfahren bei sexuellem Missbrauch nicht mehr gestoppt werden. Die Kinder und Jugendlichen sind, außer bei einem Zeugnisverweigerungsrecht, verpflichtet, in einem Gericht vor fremden Menschen über die schrecklichen Erlebnisse zu sprechen.
Daher berät der DKSB die Opfer vor einer Anzeige, indem sie den Kindern und Jugendlichen Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens, seinen Belastungsfaktoren sowie Unterstützungsmöglichkeiten vermittelt.
Wenn sich die Opfer für eine Anzeige entscheiden, wird ein Termin bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei vereinbart. Auf Wunsch werden die Kinder und Jugendlichen zur Vernehmung begleitet. Danach wird der weitere Verfahrensablauf besprochen. Erfolgt keine Begleitung durch eine ausgebildete Fachkraft, sind die betroffenen Kinder und Jugendlichen meistens von jeglicher staatlichen Fürsorge isoliert. Opferfürsorge kann von den Ermittlungsbehörden nicht geleistet werden, da diese keine Aufgabe des Strafprozesses ist.
Durch die detaillierten Befragungen werden die Opfer wieder mit den Gewalttaten konfrontiert. Umso wichtiger ist es deshalb, die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen.Nach der Anzeige und vor dem Prozessbeginn werden die Opfer, wenn sie das möchten, zu Psychologinnen und Psychologen sowie zu anderen Beratungsstellen vermittelt und begleitet.Auch unterstützt der DKSB bei der Anwaltssuche.
Etwa vier Wochen vor der Hauptverhandlung bereitet die zuständige Fachkraft die Zeuginnen und Zeugen auf den Prozesstag vor. Es wird erklärt, welche Personen an diesem Tag im Gericht anwesend sind und welche Funktionen sie innehaben. Auch wird den Betroffenen gesagt, welche Rechte und Pflichten sie als Zeugen haben.Gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen wird vor der Verhandlung der Gerichtssaal besichtigt. So bekommt die betroffene Person einen besseren Eindruck von dem Ablauf der Verhandlung.Die Kinder und Jugendlichen werden anschließend zur Gerichtsverhandlung begleitet und unterstützt.
Alle Angebote des Zeugenbegleitprogramms stehen den Betroffenen kostenlos zur Verfügung und sind freiwillig.
Durch das Zeugenbegleitprogramm konnten 15 sexuell missbrauchte Mädchen und 3 Jungen vor, während und nach einer Hauptverhandlung schon begleitet werden. Die Begleitung von 3 Mädchen und 2 Jungen dauern gegenwärtig noch an.
Die Fachkraft erklärt in Projekteinheiten in den unterschiedlichen Klassenstufen altersgerecht sexuellen Missbrauch. Durch Rollenspiele, Musik und andere didaktische Mittel wird den Kindern und Jugendlichen verdeutlicht, was sexueller Missbrauch ist, wer Kinder sexuell missbraucht und wo man sich als betroffenes Kind Hilfe holen kann. Besonders kleineren Kindern ist zu vermitteln, dass sie das Recht haben, NEIN zu sagen. Die Kinder sollen lernen, selbst zu bestimmen, was mit ihrem Körper passiert. Auch lernen sie, zwischen guten und schlechten Geheimnissen zu unterscheiden.
Durch die Präventionsarbeit an Schulen konnten bereits über 600 Kinder und Jugendliche, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen erreicht werden.

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