Sachverstand der Naturschutzverbände willkommen

Stadt wägt bei BUGA-Genehmigungen sorgfältig ab / Gerichte folgten BUND-Kritik nicht

„Die anerkannten Naturschutzverbände wie der Bund für Umwelt und Natur Deutschland (BUND) oder der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sollen sich mit ihrem Sachverstand  aktiv an den Vorbereitungen der Bundesgartenschau Schwerin im Interesse des Gemeinwohls einbringen. Sie helfen mit ihren Hinweisen den städtischen Behörden, um sachgerechte Abwägungen bei naturschutzrelevanten Genehmigungen sicher zu stellen.“ Dies betonte heute noch einmal die Landeshauptstadt Schwerin. Zugleich müssten die Naturschutzverbände aber akzeptieren, dass die Gerichte nicht jeder Kritik an Maßnahmen folgten, sondern sich die sorgfältig abgearbeiteten Genehmigungsverfahren der Stadt Schwerin genau anschauten.
So scheiterte der Bund für Umwelt und Natur Deutschland (BUND) aktuell sowohl vor dem Verwaltungsgericht Schwerin als auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald vorerst mit dem Versuch, notwendige Vorbereitungsarbeiten für die Sanierung des Entwässerungssystems im Bereich Karausche/Franzosenweg zu verhindern.
Die vom Wasser- und Bodenverband durchzuführenden Arbeiten dienen insbesondere der geregelten Ableitung des Oberflächenwassers von Grundstücken am Franzosenweg und damit auch der Durchführung von Maßnahmen im Zuge der Bundesgartenschau im so genannten „Naturgarten“.
Die Entscheidungen der Gerichte, so der städtische BUGA-Koordinator Stefan Schlick, „macht uns zuversichtlich, dass die längst überfälligen Erhaltungsmaßnahmen für die Entwässerungskanäle nun kurzfristig in Angriff genommen werden können und damit auch die Projekte der BUGA umsetzbar sind“.  Das Verwaltungsgericht Schwerin hielt es laut Stadtverwaltung für nicht nachvollziehbar, dass der BUND nicht wesentlich früher gegen den Bescheid der Landeshauptstadt Schwerin Rechtsmittel eingelegt hatte und konnte darüber hinaus keine eindeutigen Erfolgsaussichten für den Naturschutzverband feststellen.
In einem weiteren Verfahren, welches sich gegen Gehölzschnitte zur Herstellung der Verkehrssicherheit richtete, musste der BUND ebenfalls eine Niederlage vor Gericht hinnehmen, wie die BUGA GmbH jüngst berichtete.

Nach oben scrollen