schwer vermittelbaren Altbewerbern den Weg in die Berufsausbildung erleichtern

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung über einen Ausbildungsbonus Ausbildungsbetriebe zu motivieren, Ausbildungsplätze für Altbewerber zu schaffen.

„Altbewerber stellen eine sehr heterogene Gruppe mit sehr differenziertem Unterstützungsbedarf dar.“ betonte Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der Schweriner IHK. „Die finanziellen Hilfen für die Berufsausbildung müssen sich auf „Altbewerber“ mit einer eingeschränkten Ausbildungsfähigkeit konzentrieren. Abiturienten aus dem Vorjahr und Schulabgänger mit guten Realschulabschlüssen, müssen nicht zusätzlich öffentlich gefördert werden.“, so Rothe weiter.

Die Förderbeträge (4.000 € bis 6.000 €) sollten sich prozentual auf die jeweilige Ausbildungsvergütung beziehen und erst nach dem ersten Ausbildungsjahr gezahlt werden, um Ausbildungsabbrüchen entgegen zu wirken.

Die angedachte Förderung dient der Unterstützung von Bewerbern mit einer eingeschränkten Ausbildungsfähigkeit. Um so mehr ist es wichtig, das Angebot mit zusätzlichen ausbildungsbegleitenden Hilfen zu untersetzen, um den fachlichen Erfolg der Berufsausbildung zu gewährleisten.

Besonders vor dem Hintergrund des drastischen Rückganges der Schulabgängerzahlen ab 2009 benötigt das Land Mecklenburg-Vorpommern jeden Schulabgänger. Deshalb müssen die vorhandenen Jugendlichen gut auf die Ausbildung vorbereitet werden. Gerade für schwer vermittelbare Altbewerber ist der Vorschlag der Bundesregierung mit einem Bonus den Einstieg in die Berufsausbildung zu erleichtern und sie in der Berufsausbildung zu begleiten eine echte Chance.

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