Sozialausschuss für die Umsetzung von Hartz IV nicht zuständig

SPD-Fraktion erklärt Sozialausschuss des Landtages für die Umsetzung von Hartz IV nicht zuständig – Fahrlässiger Umgang der PDS mit den Sorgen und Ängsten in der Bevölkerung hilft nicht weiter – Umzugswelle wird es mit der SPD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern nicht geben.

Der Sozialausschuss des Landtages ist heute auf Antrag der PDS zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Die Landesregierung sollte über den Stand der Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes informieren. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die Zuständigkeit des Sozialausschusses in Frage gestellt. „Zuständig für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist vielmehr der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, weil die Umsetzung in der Landesregierung federführend von Arbeitsminister Holter organisiert wird“, sagte Jörg Heydorn. Der SPD-Politiker bedauerte, dass die heutige Sitzung ohne greifbares Ergebnis beendet werden musste. Der fahrlässige Umgang der PDS mit den Sorgen und Ängsten in der Bevölkerung helfe nicht weiter. Die interessierenden Fragen zu Hartz IV hätten auch ohne weiteres in einer regulären Sitzung des zuständigen Ausschusses geklärt werden können, so Jörg Heydorn „Wir haben jetzt die Pflicht, die Umsetzung von Hartz IV im Land auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Dazu ist ein entsprechendes Ausführungsgesetz notwendig, an dem fieberhaft gearbeitet wird. Ziel dieses Gesetzes wird es sein, die befürchteten Härten abzufedern. Beispielsweise wird es mit der SPD-Fraktion nicht dazu kommen, dass es eine Umzugswelle in Mecklenburg-Vorpommern durch Hartz IV gibt“, sagte Jörg Heydorn. Außerdem wird die Fraktion auf Bundesebene Nachbesserungen zum Beispiel bei den Zuverdienstmöglichkeiten diskutieren.

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