Sozialsprechstunde Links – Leistungen zur Grundsicherung

Die „Sozialsprechstunde Links“ ist vor der Sommerpause angelaufen und wird frequentiert.

Die Fragestellungen bezogen sich ausnahmslos auf Auffällig hierbei ist, dass die Ratsuchenden oft erst kamen, wenn das „Kind in den Brunnen gefallen ist“.  Der ARGE kann nicht zwangsläufig eine mangelnde Beratungsqualität vorgeworfen werden. Die Arbeitsgemeinschaft ist an Gesetze und Dienstvorschriften gebunden. Letztere sind, vor allem in der Frage der Angemessenheit freilich anzweifelbar, aber eben Gesetz.
Da sich die Behörden an Gesetze halten müssen, ist für die Antragsteller von großer Bedeutung, nicht nur Unterlagen über die eigene Einkommens – und Vermögenssituation, Kindergeld u.a. zu sammeln, sondern für klare Verhältnisse zu sorgen, um Missverständnisse zu vermeiden.  Ein Widerspruch ist schnell geschrieben, oft aus Wut oder Verzweiflung.  Es macht Sinn, Leistungsablehnungen oder Forderungen zunächst einen Tag liegen zu lassen und dann Rat einzuholen. In der Regel führen mehrere Wege zu einer machbaren Lösung. Manchmal lohnt auch der Blick über den eigenen Tellerrand.  Die „Sozialsprechstunde Links“ kann Probleme nicht beheben, jedoch wertvolle Hinweise geben, welches Amt oder welche Behörde in welchem Fall zuständig ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie man Sachverhalte unmissverständlich darstellt, um effizient und nervenschonend voran zu kommen.
Ab 2. September haben Bürgerinnen und Bürger wieder jeden Dienstag die Möglichkeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr die „Sozialsprechstunde Links“ zu nutzen. Um telefonische Voranmeldung wird zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0385/7587454 gebeten.

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