Sparen mit der Handwerkerrechnung

Handwerkskammer Schwerin rät: Steuerbonus auf Handwerksleistungen nutzen

Gute Nachrichten für alle Verbraucher, die demnächst einen Handwerker beauftragen wollen. Mit dem Steuerbonus auf Handwerksleistungen können Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuersenkend geltend gemacht werden. Darauf weist die Handwerkskammer noch einmal ausdrücklich hin.

Den Steuerbonus auf Handwerksleistungen gibt es bereits seit knapp 2 Jahren. Eigentlich ein richtig gutes Werbeinstrument für die Betriebe; nur: „Der Steuerbonus ist in der Bevölkerung noch zu wenig bekannt“, sagt Hauptgeschäftsführer Edgar Hummelsheim.

Befragungen haben gezeigt, dass nur jeder zehnte Privathaushalt den Steuerbonus kennt und gezielt danach fragt. „Schade, denn alle Haushalte haben die Möglichkeit, Steuern zu sparen“, so Hummelsheim weiter.

Privatpersonen können pro Jahr bis zu 20 % von 3000 Euro der nachgewiesenen Kosten, also maximal 600 Euro angeben. Den Steuerbonus gibt es allerdings nur auf die Arbeitskosten sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.

Voraussetzungen für den Steuerbonus sind:

•        Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer liegt vor
•        In der Rechnung sollte ein Hinweis auf einen prozentualen Anteil der Arbeitsleistung am Gesamtbetrag enthalten sein
•        Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen
•        Die Leistungen müssen in der privaten Immobilie des Auftraggebers erbracht worden sein

Weitere Informationen zum Steuerbonus sind auf den Internetseiten der Handwerkskammer Schwerin unter www.hwk-schwerin.de zu finden.

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