Verbrennung von Gartenabfall

Wohin mit den Gartenabfällen, dem Baum und Strauchschnitt ?

Jeder Schweriner Bürger kann die Abgabemöglichkeit der Recyclinghöfe in Anspruch nehmen. Seit 2007 wird für die Abgabe von Gartenabfall ein Entgelt in Höhe von 0,30 Euro pro 100 Liter erhoben. Diese 0,30 Euro werden fällig, wenn der Gartenabfall entweder lose angeliefert wird oder in den haushaltsüblichen „blauen Säcken“. Wer das Material in dem Papiersack mit der Aufschrift „Nur für Laub und Gartenabfälle“ anliefert, muss nichts bezahlen. Es kann auch der Service der Biotonne in Anspruch genommen werden. Als Ergänzung zur Biotonne können zum Preis von 0,30 Euro die bereits o.a. Papiersäcke erworben werden, die mit Gartenabfällen befüllt werden können und bei der Entleerung der Biotonne mit abgeholt werden. Es wird keine zusätzliche Gebühr für diese Leistung fällig. Für größere Mengen, wie sie regelmäßig in Kleingartenvereinen und auf größeren Grundstücken anfallen, stehen die kostenpflichtigen Varianten wie der Häckseldienst und die Abfuhr mittels Container von entsprechenden Dienstleistern zur Verfügung.

Gemäß der derzeit gültigen Pflanzenabfallverordnung des Landes bietet die Stadt Schwerin als entsorgungspflichtige Körperschaft ein haushaltsnahes Entsorgungssystem für pflanzliche Abfälle an (§15 (3) der Hausmüllentsorgungssatzung). Damit gilt im Bereich der Stadt Schwerin ein generelles Verbrennungsverbot für pflanzliche Abfälle. Dies ist letztlich im Interesse der Bürger selbst, denn die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, dass Beschwerden über Rauch und Geruchbelästigungen durch Gartenfeuer wesentlich häufiger erhoben werden als Beschwerden über das Verbrennungsverbot.

Wer sich nicht an die Vorgaben der Verordnung und der Satzung hält, setzt sich dem Verdacht einer tatsächlich beabsichtigten Abfallverbrennung aus. Dies kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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